Altersgrenzen in öffentlichen Ämtern abschaffen
Wir verlangen die Abschaffung der willkürlichen Altersbegrenzung von 67 Jahren für erste Bürgermeister und Landräte in Bayern – ebenso wie das Mindestalter von 40 Jahren für Ministerpräsidenten. Auch die Altersbegrenzung für ein Schöffenamt halten wir für nicht mehr zeitgemäß. Für uns ist nicht das Alter einer Person entscheidend, sondern ihre Leistungsfähigkeit und Gesundheit. So können wir uns durchaus jüngere Ministerpräsidenten und ältere Bürgermeister vorstellen, die gut für ihre Kommune oder den Freistaat arbeiten. Daher gehören die willkürlichen Altersbegrenzungen abgeschafft. Gleichzeitig wollen wir die politische Bildung und Demokratieerziehung stärken.