Bayerische Sparer und deren Einlagen dürfen nicht für das Staatsversagen anderer europäischer Länder haften

Beschluss des 72. Landesparteitags vom 9.4. – 10.4. 2016 in Wolfratshausen Im Rahmen der 3. Säule der europäischen Bankenunion soll die Einlagensicherung deutscher Kreditinstitute auch für andere europäische Banken haften. Da insbesondere südeuropäische Banken einen hohen Anteil an nationalen Staatsanleihen halten, ergibt sich daraus eine gemeinschaftliche Haftung von Staatsschulden zu Lasten bayerischer und deutscher Sparer. Die FDP Bayern spricht sich vehement gegen eine solche Vergemeinschaftung angesparter Risikorücklagen aus und fordert stattdessen den Aufbau nationaler Einlagensicherungsfonds, die nach einheitlichen Regeln aufgestellt und überwacht werden und damit auch für die jeweiligen nationalen Risiken haften.