Bayern braucht verlässliche Energie
69. Ordentlicher Landesparteitag am 8./9.11.2014 in Bad Füssing
Beschluss Nr. L001
Seite 1
_______________________________________________________________________________________
Drei launische Energieversorger: Sonne, Wind und Seehofer – Bayern
braucht verlässliche Energie
Energiepolitik muss den Rahmen setzen für eine Versorgung der Menschen und der Unternehmen
mit Energie nach dem bewährten Dreiklang: Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und
Umweltverträglichkeit. Dabei ist Energie weit mehr als Strom. Liberale Energiepolitik nimmt
deshalb alle Bereiche der Energieversorgung und des Gesamtenergiebedarfs in den Blick.
Der energiepolitischen Verantwortungslosigkeit auf Bundes- und Landesebene setzt die
bayerische FDP – in der Kontinuität ihrer bisherigen Beschlusslage - eine zukunftsfähige
Energiepolitik mit Verstand entgegen. Wir müssen jetzt alle Energie darauf verwenden, die Fehler
der Vergangenheit schnellstens zu korrigieren. Es ist eine Überlebensfrage für den
Industriestandort Deutschland und Bayern, dass diese Nachsteuerung kurzfristig gelingt.
I.
Impulse für eine tragfähige Energiepolitik
Aus der Sorge um die Umwelt und aus Verantwortung für künftige Generationen bekennt sich die
FDP Bayern zum Schutz des Klimas und daraus folgernd zur Reduzierung der CO2-Emissionen
und anderer Treibhausgase sowie Ressourcenschutz. Für eine große Industrienation sind der
umfassende und nachhaltige Umbau der gesamten Energieversorgung sowie der Umstieg auf eine
weitgehend CO2-neutrale Stromerzeugung bis zum Jahr 2050 ambitioniert, aber machbar. Liberale
Energiepolitik orientiert sich im Interesse der Menschen und Unternehmen in unserem Land, am
Stand der Technik, an realistischen Zukunftsszenarien sowie ökonomischen und ökologischen
Notwendigkeiten. Dies kann nur gelingen, wenn den drei Säulen der Energiepolitik,
Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit der Energie gleichermaßen
Rechnung getragen wird.
II. Die Energiewende steckt in der Sackgasse
Sie findet derzeit allein als „Stromwende“ statt und erschöpft sich in einem
subventionsgetriebenem Wettlauf um den Ausbau der erneuerbaren Energien. Bürger wie
Unternehmen geraten hinsichtlich des Strompreises, der sich zu einem veritablen
Wettbewerbshindernis entwickelt hat, mehr und mehr an ihre Belastungsgrenze.
Geschaffen wurde mit dem EEG ein immer unübersichtlicher werdender
Umverteilungsmechanismus. Es ist bislang nicht gelungen, die Energiewende in die
Gegebenheiten des europäischen Strommarktes einzubetten.
III. Die von der Bundesregierung für dieses Jahr angestrebte EEG-Reform ist
Bereits heute gescheitert.
Bereits vor zwei Jahren wäre es notwendig gewesen, die Fördersätze und das Ausbautempo der
Erneuerbaren Energieträger deutlicher zu senken und den Einspeisevorrang der abzuschaffen.
Dieser Weg wird durch den „Energie-Kompromiss“ von Bund und Ländern nun erneut versperrt,
weil sich die Interessen von einzelnen Branchen und Ländern durchgesetzt haben: Die geplante
Deckelung des Zubaus an Windenergie wird aufgeweicht, unwirtschaftliche Windstandorte sollen
stärker bezuschusst werden und auch die geplanten Kürzungen für Biogasanlagen werden
abgemildert. Union und SPD sowie die Bundesländer versäumen es erneut, die Kostenentwicklung
der Energiewende zu dämpfen.
Die wesentliche Ursache dieser Entwicklung bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das
in seiner jetzigen Form einer wirtschaftlich tragfähigen Energiewende im Weg steht Die EEGUmlage ist zum Jahresbeginn 2014 erneut um fast 20% auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde
gestiegen. In der Prognose für das Jahr 2014 werden die Stromverbraucher durch das EEG mit
69. Ordentlicher Landesparteitag am 8./9.11.2014 in Bad Füssing
Beschluss Nr. L001
Seite 2
_______________________________________________________________________________________
Kosten in Höhe von 24 Mrd. für die Erzeugung von Strom mit einem Marktwert von 2,1 Mrd.
belastet. Diese Kosten steigen derzeit mit jeder neuen EEG-begünstigten Anlage weiter an. Vor
Ablauf der nächsten 15 Jahre ist infolge der Förderungs-Systematik auch nicht mit einer
Reduzierung zu rechnen. Und in diesem Zeitraum werden die Verbraucher und
Gewerbetreibenden mit mindestens einem dreistelligen Mrd. Betrag durch Kostenüberwälzung
belastet. Diese war zu Beginn des Ausbaus bei wenigen Prozent Beitrag durch die Erneuerbaren
Energien vertretbar, aber bei mittlerweile über 27% Anteil an der Stromerzeugung muss zu mehr
Marktwirtschaft zurückgekehrt werden.
Darüber hinaus ist dieses System in hohem Maße unsozial, da die Subventionierung nicht durch
den Bundeshaushalt, sondern durch die Verbraucher direkt, also ohne Berücksichtigung ihrer
unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, stattfindet. Somit findet eine Umverteilung
von unten nach oben statt, von Mietern zu Vermietern, von Bedürftigen zu Gutsituierten. Das EEG
ist zudem ungeeignet, Innovationen anzustoßen. Weder innovative Erzeugungs- oder Speichertechnologien, noch intelligente Netze werden in seiner Förderungssystematik abgebildet. Stattdessen hat sich das EEG insbesondere in der Photovoltaik als gigantisches Förderprogramm
ausländischer Billigprodukte erwiesen und zum Niedergang der deutschen Unternehmen in dieser
Branche und zur Vernichtung von Arbeitsplätzen beigetragen.
Außerdem hat das EEG zu einer Fixierung auf den Strombereich geführt, alle anderen
Energiebereiche wurden politisch nur unzureichend gewürdigt: In anderen Bereichen wie bei der
Steigerung der Energieeffizienz, im Wärmebereich oder dem Verkehrssektor bleiben die
treibenden Impulse zur CO2-Minimierung deshalb bisher aus.
Die zentrale Großbaustelle ist, neben der Entwicklung sowie dem Aus- und Umbau der Netze und
Speicherkapazitäten, die Frage, wie die Kosten der Energieversorgung minimiert werden können
und das künftige Strommarktdesign im Wettbewerb so gestaltet werden kann, dass eine komplett
subventionsfreie Energieerzeugung zu erreichen ist.
Liberales Strommarktdesign bedeutet deshalb nicht die Förderung einer bestimmten
Energieerzeugungsart, sondern die Herstellung tragfähiger Wettbewerbsbedingungen, um CO2 zu
reduzieren und möglichst günstige und umweltgerechte Verbraucherpreise gewährleisten zu
können.
IV. Schritte zu einer wettbewerblichen Energiepolitik
1. Schonungslose Bestandsaufnahme
Wir fordern die umgehende Einleitung einer schonungslosen Bestandsaufnahme der bisher in
Richtung Energiewende zurückgelegten Wegstrecke und die Ausarbeitung realistischer
Zukunftsszenarien, die nicht durch politisches Wunschdenken geprägt sein dürfen, sondern
vielmehr naturwissenschaftliche und ökonomische Gesetzmäßigkeiten berücksichtigen müssen.
2. Beendigung der Einspeisevergütung für Neuanlagen (diesbezügliches Moratorium des
EEG)
Die Einspeisevergütung für Neuanlagen ist sofort zu beenden. Die unterschiedlichen Vergütungen
aller EEG-begünstigten Erzeugungsanlagen tragen zu einer weiteren Verzerrung des Wettbewerbs
unter den verschiedenen erneuerbaren Energieträgern bei. Für Altanlagen sowie für Anlagen, die
gerade errichtet werden, gelten die vertraglich eingegangenen Verpflichtungen (Vertrauensschutz);
Wir unterstützen die entsprechende Empfehlung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Weitere Unterstützung soll nur noch nach dem Grundsatz der
Technologie-Förderung bis zum Erreichen der Marktreife, finanziert aus Steuermitteln, für einen
überschaubaren Zeitraum gewährt werden.
69. Ordentlicher Landesparteitag am 8./9.11.2014 in Bad Füssing
Beschluss Nr. L001
Seite 3
_______________________________________________________________________________________
Die Politik gibt jährliche „Gesamtmengen“ an Erneuerbaren Energien vor, die ausgebaut werden
sollen. Um diese Mengen können sich alle Marktteilnehmer frei bewerben. Die in diesem
Wettbewerb günstigsten Angebote erhalten in diesen Ausschreibungen den Zuschlag. Dies wird
zwangsläufig vorübergehend zu einer aus unserer Sicht notwendigen Deckelung des weiteren
Ausbaus volatiler erneuerbarer Energieerzeugungsformen (Windkraft und Photovoltaik) führen,
solange die dafür dringend notwendigen Speicherkapazitäten und der dafür notwendige
Netzausbau noch nicht vorhanden sind. Willkürliche Planungshemmnisse für den Ausbau
Erneuerbarer Energien wie die neue 10H-Regelung für Windkraftanlagen lehnt die FDP Bayern ab.
Planungsverbände, Kommunen und Investoren waren bislang mit dem unter liberaler
Verantwortung herausgegebenen Windenergieerlass in der Lage, gute Lösungen für den
siedlungs- und umweltverträglichen Ausbau der Windkraft in Bayern zu finden. Die FDP Bayern
hat in dem Bayerischen Energiekonzept vom Mai 2011 eine völlig überzogene „Verspargelung“
Bayerns mit über 4.000 zusätzlichen Windrädern, wie damals von der CSU gefordert verhindert.
1.000 bis 1.500 zusätzliche Anlagen halten wir in Bayern für möglich und auch für nötig, um bis
2021 einen Anteil von 6-8% der Windkraft an der Stromerzeugung zu erreichen. Eine starre
Abstandsregelung für ganz Bayern unterhöhlt die kommunale Selbstverwaltung und verhindert
notwendige Investitionen.
Wasserkraft ist die mit Abstand wichtigste und am stärksten ausgereifte Form der Stromerzeugung
aus regenerativen Energiequellen in Bayern. Sie ist im Gegensatz zu Windkraft und
Sonnenenergie rund um die Uhr verfügbar, kann bereits heute ohne Subventionen betrieben und
gleichermaßen in Grund-, Mittel- und Spitzenlast eingesetzt werden. Die FDP Bayern hält an den
im Bayerischen Energiekonzept 2011 festgelegten Ausbauzielen für die Wasserkraft fest. Die
Potentiale zum Aus- und Neubau von großen und kleinen Wasserkraftanlagen sind nach der
Reihenfolge
- Effizienzsteigerung bestehender Anlagen
- Neuanlagen an bestehenden Staustufen und Querbauwerken
- Neubau von natur- und umweltverträglichen innovativen Anlagen
umgehend auszuschöpfen. Die rückwärtsgewandte Haltung der amtierenden Bayer.
Staatsregierung wirft Bayern auch im Bereich der Wasserkraft um Jahre zurück.
3. Versorgungssicherheit gewährleisten
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat dazu geführt, dass bestehende Kraftwerke oftmals
nicht mehr rentabel betrieben werden können. Moderne Gaskraftwerke wie in Irsching werden
außer Betrieb genommen, alte Kohlekraftwerke im Osten laufen auf Volllast. Dies wird mittelfristig
die Gefahr von Stromausfällen, gerade in Bayern, erhöhen. Um den bayerischen Verbrauchern,
gerade dem produzierenden Gewerbe, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müssen
möglichst marktwirtschaftliche Lösungen gefunden werden. Andernfalls verlieren wir einen
wichtigen Standortvorteil.
4. Stromsteuer abschaffen
Der Staat verdient mit jeder Erhöhung der Ökostromumlage über die Mehrwertsteuer zusätzlich
mit. Dieses Geld muss Verbrauchern und Wirtschaft zurückgegeben werden, nämlich durch eine
Abschaffung der Stromsteuer. Eine Besteuerung und Belastung durch die EEG-Umlage des selbst
zum Eigenverbrauch erzeugten Stroms lehnen wir ab.
5. Den europäischen Emissionshandel stärken
Der europäische Emissionshandel ist nur dann wirksam, wenn er auf alle Energieverbraucher
ausgeweitet wird: Der Energieverbrauch im Verkehr und die Energieform Wärme sollen nicht mehr
anders behandelt werden als Strom. Das schützt vor Fehlallokationen und Marktverzerrungen.
69. Ordentlicher Landesparteitag am 8./9.11.2014 in Bad Füssing
Beschluss Nr. L001
Seite 4
_______________________________________________________________________________________
6. Offenheit für technische Entwicklungen
Für ergebnisoffene Forschungsvorhaben zur Entwicklung einer zukunftsträchtigen Energiepolitik
Deutschlands für die nächsten Generationen müssen erhebliche finanzielle Mittel eingesetzt
werden. Der Fokus der Forschung und weiteren Förderung soll dabei insbesondere auch auf die
Entwicklung und Errichtung marktreifer Speichermöglichkeiten gelegt werden. Darüber hinaus sind
Ressourcenschonung, die Reduktion von Schadstoffen und die Verringerung von Abhängigkeiten
durch Energielieferungen aus politisch instabilen Weltregionen, die wichtigsten Schwerpunkte. Die
Offenheit für technische Entwicklungen schließt auch die wissenschaftlich begleitete Erprobung
und Abwägung der Chancen und Risiken der Technologie des „Hydraulic Fracturing“ (so
genanntes „Fracking“) ein.
7. Energieeffizienz ist einer der Schlüssel für erfolgreiche Energiepolitik.
Energie, die nicht gebraucht wird, muss nicht erzeugt und transportiert werden.
Energieeffizienz im Gebäudebereich muss mit Innovationen, aber auch mit Augenmaß, in allen
Immobilienklassen vorangetrieben werden.
Im Neubau muss technologieneutrale Energieeffizienz eine wichtige Rolle spielen und müssen
technische Innovationen besonders unterstützt werden. Ferner müssen das Gesetz zur Förderung
Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) und die Energieeinspeiseverordnung
(EnEV) zu einem Gesetz zusammengefasst werden, so dass Anforderungen an die
Energieeinsparung und die Energieerzeugung in einem Gesetz geregelt sind und der
Energieverbrauch insgesamt im Fokus steht.
Gleichzeitig muss der Gebäudebestand, das Eigentum der Bürger, besonders geschützt werden.
Eigentümer sind finanziell nicht zu überfordern. Daher dürfen für den Gebäudebestand keine
strengeren Energieeinsparvorschriften gelten.
Auch sind Standards zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, damit Baukosten reduziert
werden können. Teurer Passivhaus- oder Energieplus- Standard sollte nie die Referenz werden,
um Neubaustandards vorzugeben, da dabei ausschließlich die Baukosten und damit die Mieten
verteuert werden. Wichtiger als alle gesetzlichen Vorgaben ist jedoch die sofortige Verabschiedung
des bereits vor 3 Jahren vorgelegten Gesetzes zur steuerlichen Förderung der energetischen
Gebäudesanierung, welches bislang insbesondere an den rot-grün regierten Bundesländern
gescheitert ist. Durch dieses Verhalten werden Investitionen in Milliardenhöhe blockiert oder
zumindest verzögert.
8. Kraft-Wärme-Kopplung stärken
Der Bereich Kraft-Wärme-Kopplung wäre eine echte Chance, die Bereiche Strom und Wärme
endlich zu verzahnen. Hier muss die Politik auf Landes- und auf Bundesebene ein verstärktes
Augenmerk legen, anstatt nur am Status-Quo herumzudoktern.
9. Transportkapazitäten für Energie ausbauen
Der noch von der CDU-CSU-FDP Bundesregierung mit Zustimmung der Bayerischen
Staatsregierung im Bundesrat in Kraft gesetzte Bundesbedarfsplan für Netze muss, abgesehen
von einzelnen regional bedingten notwendigen Abweichungen, zügig umgesetzt werden. Nur so
kann gewährleistet werden, dass mit dem Abschalten alter Stromerzeugungskapazitäten auch in
Zukunft genügend Energie aus den bereits existierenden Erzeugungsanlagen im Norden
Deutschlands in die Verbrauchszentren im Süden transportiert wird. Die Chaospolitik der
bayerischen Staatsregierung muss auch hier endlich ein Ende finden.
69. Ordentlicher Landesparteitag am 8./9.11.2014 in Bad Füssing
Beschluss Nr. L001
Seite 5
_______________________________________________________________________________________
Im Hinblick auf die Verteilnetze muss untersucht werden, wo es Engpässe gibt und wie diese
beseitigt werden können. Darüber hinaus ist das Verteilnetz auf die Hebung von Effizienzen zu
analysieren.
10. Anwendung von Speichertechnologien verstärkt fördern und diese in den Markt
integrieren
Anbieter von Erneuerbarer Energie sollen verpflichtet werden, ihren Strom direkt zu vermarkten. Im
Rahmen eines marktwirtschaftlichen Ausschreibungsmodells können sich so auch neue
Speichertechnologien schneller am Markt etablieren. Der Fokus der Forschung und weiteren
Förderung soll dabei insbesondere auch auf die Entwicklung und Errichtung marktreifer
Speichermöglichkeiten gelegt werden
11. Handelshemmnisse ablehnen
Zölle auf Solaranlagen bspw. aus China oder diesbezügliche Einfuhrbeschränkungen lehnen wir
ab. Handelshemmnisse wirken auch an dieser Stelle in höchstem Maße wohlfahrtshemmend und
wettbewerbsverzerrend und können außerdem schlimmstenfalls Handelskriege auslösen. Die
Protegierung heimischer Produzenten erhöht nur noch mehr die anfallenden Kosten einzelner
Energieträger.
12. Einseitige Energieabhängigkeiten Bayerns minimieren
Bayern bezieht derzeit einen Großteil seines Erdgases aus Russland. Um die Abhängigkeit von
einem einzigen Lieferanten zu vermindern, Transitgefahren zu minimieren und den Wettbewerb zu
stärken, fordern wir:
- dafür zu sorgen, dass unverzüglich das seit den 70er Jahren geplante LNG – Importterminal bei
Wilhelmshaven für die Anlandung von Flüssigerdgas (LNG) und die Umwandlung in Erdgas
gebaut wird
- dass die 20 Jahre lang geplante Nabucco – Pipeline für Erdgas von der Osttürkei bis Bayern
doch noch gebaut wird.
13. Den europäischen Energie-Binnenmarkt vorantreiben
Zur besseren Integration des Stroms aus Erneuerbarer Energie ist der zügige Ausbau
grenzüberschreitender Netze von größter Dringlichkeit. Das von der FDP geforderte Modell muss
mit der Energiepolitik unserer europäischen Partner verzahnt und harmonisiert werden. Am Ende
einer solchen Entwicklung muss ein unverfälschter Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt
stehen, in dem Erneuerbare / CO2-freie Energie dort erzeugt wird, wo dies am effizientesten ist,
der ohne Subventionssysteme auskommt und in dem Strom im gesamten Binnenmarkt
transportiert und gehandelt werden kann.
14. Klimapolitische Ziele erreichen
Die klimapolitischen Ziele der Energiewende können langfristig nur auf dem Weg der
internationalen und europäischen Zusammenarbeit erreicht werden. Mittelfristig ist dazu auf
europäischer Ebene ein CO2-Emissionshandel einzurichten, in dem eine stetig reduzierte Menge
an Verschmutzungszertifikaten ausgegeben und gehandelt wird.
15. Atomabfälle rückholbar lagern
Die FDP Bayern fordert den schnellen Abschluss des Erkundungsverfahrens für ein Endlager für
Atomabfälle. Kein Bundesland kann und darf sich aus dieser Debatte heraushalten, jedes
Bundesland muss grundsätzlich bereit sein, ein solches Lager aufzunehmen. Die Lager müssen so
ausgestaltet sein, dass der Abfall jederzeit rückholbar ist. Endlagerung ohne Rückholbarkeit ist
eine schwere Verfehlung gegenüber den kommenden Generationen. Unser Ziel muss es sein, in
internationaler Zusammenarbeit und durch gemeinsame Forschung, Technologien zu entwickeln,
69. Ordentlicher Landesparteitag am 8./9.11.2014 in Bad Füssing
Beschluss Nr. L001
Seite 6
_______________________________________________________________________________________
die die gelagerten Abfälle unschädlich machen oder ihre weitere Verwendung ermöglichen (z.B.
durch Transmutation).