Bürokratische Hürden für chronisch kranke Patienten abbauen - Behandlung erleichtern
Beschluss vom 77. Landesparteitag in Amberg
Sind bei chronisch kranken Patienten längerfristige Heilmittelbehandlungen
(Krankengymnastik, Ergotherapie, Podologie etc.) notwendig, so soll es möglich
sein, ein Dauerrezept mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr zu verordnen,
bei dem auch nur einmal eine entsprechende Rezeptgebühr fällig wird. Die
Überprüfung soll dabei einmal jährlich durch den Verordnungsgeber erfolgen.
Eine vorfristige Beendigung ist jederzeit möglich.
Diese Langfristverordnungen sollen von der Wirtschaftlichkeitsprüfung
ausgenommen sein.
Es soll den Heilmittelerbringern ermöglicht werden, die entsprechende Leistung
zeitnah nach der Erbringung abzurechnen
Die Wiederverordnung von Hilfsmitteln bei Abnutzung und Defekt soll erleichtert
werden.
Medizinische Behandlungen, die zum Behandlungsspektrum von Ärzten oder
nichtärztlichen Spezialisten gehören, sollen bei Behandlungsengpässen im
Rahmen einer Kostenerstattung auch an entsprechende spezialisierte
Heilmittelerbringer delegiert werden können.