Datenhoheit und Datenschutz für Fahrzeughalter und Fahrzeugführer
Beschluss des 72. Landesparteitags vom 9.4. – 10.4. 2016 in Wolfratshausen
Datenhoheit und Datenschutz für Fahrzeughalter und Fahrzeugführer mit „Connectivity-Funktionen“ müssen sofort Anwendung finden.
Fahrzeughalter und Fahrzeugführer müssen darüber aufgeklärt werden, welche Daten das Fahrzeug
an den Hersteller und andere Interessierte weiterleitet.
Fahrzeughalter und Fahrzeugführer müssen berechtigt sein, selbst zu entscheiden, welche Daten an
den Hersteller und andere Interessierte weitergeleitet werden dürfen und welche nicht. Eine individuelle Freigabe muss erforderlich werden.