Ist-Besteuerung als Regelfall bei der Umsatzsteuerabführung

Beschluss des 72. Landesparteitags vom 9.4. – 10.4. 2016 in Wolfratshausen Die FDP-Bayern spricht sich dafür aus, dass Unternehmen, entgegen der heutigen Regelung, grundsätzlich erst dann den Umsatzsteueranteil für ihre erbrachten Leistungen an das Finanzamt abführen müssen, wenn diese nach der Rechnungsstellung von deren Kunden bezahlt wurden. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug soll ebenfalls erst mit Zahlung der Rechnung gegeben sein.