Keine Zensurverpflichtung für Social Networks
Beschluss des 72. Landesparteitags vom 9.4. – 10.4. 2016 in Wolfratshausen
Die FDP Bayern lehnt eine gesetzliche Verpflichtung der Anbieter von Internet-Kommunikationsplattformen ab, die von den Mitgliedern und Nutzern ihrer Plattformen veröffentlichten Text-, Bild- oder Videobeiträge von sich aus auf Rechtswidrigkeit oder Strafbarkeit hin zu überprüfen, deren Rechtswidrigkeit oder Strafbarkeit selbst zu beurteilen. Sie können – als Eigentümer ihrer anbietenden Dienstleistung – jedoch selbst entscheiden, welche Beiträge sie von ihren Kommunikationsplattformen entfernen.