Vorschlag für ein liberales Gesundheitswesen

Beschluss vom 74. Landesparteitag in Bad Neustadt a.d. Saale 1. Präambel Die liberale Idee setzt die Achtung vor der persönlichen Freiheit voraus; diese darf nur dann beschnitten werden, wenn dies erforderlich ist, um die Freiheit des Mitmenschen oder der Gesellschaft insgesamt zu wahren. Zur persönlichen Freiheit gehört der Erhalt der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit. Jedem Menschen sind die Möglichkeiten zu gewähren, seine eigene Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Auch darf kein Mensch durch Krankheit in soziale Not geraten. Die Verantwortung der Gesellschaft liegt darin, solche Zustände zu lindern oder zu vermeiden. Dabei bleibt die Verantwortung für die Gesundheitsfürsorge und die Therapieentscheidung beim einzelnen Menschen.   Ziel einer liberalen Gesundheitspolitik muss sein, die Eigenverantwortung des Bürgers für seine Gesundheit zu stärken. Der Bürger muss in die Lage versetzt werden, sich selbst helfen, seine Gesundheit schützen und wiederherstellen zu können. Der Staat stellt hierfür die Mittel zur Verfügung. Auch in der Gesundheitspolitik muss gelten: „Nur so viel Staat wie nötig und so wenig Staat wie möglich.“ Insbesondere gilt, dass dem Staat die soziale Abfederung dann obliegt, wenn ein Bürger oder dessen Familie durch Krankheit und Pflegebedürftigkeit in soziale Nöte zu geraten droht. Dem Bürger muss die Wahlfreiheit gegeben werden, seine Krankenversicherung, seinen Arzt und Therapeuten, seine Diagnostik und Therapieform soweit wie möglich selbst zu wählen. Das System der privaten Krankenversicherung soll auch beibehalten werden. Gerade im Gesundheitswesen muss gelten, dass die Grundsätze der sozialen Verantwortung Beachtung finden, aber auch nach wirtschaftlichen Kriterien Wettbewerb stattfindet. In der medizinischen Versorgung können jedoch nicht alle marktwirtschaftlichen Grundsätze in vollem Umfang gelten. Gesundheit ist keine Handelsware im klassischen Sinne. Die marktwirtschaftlichen Grundsätze sind gemäß der sozialen Komponente, die die medizinische und pflegerische Versorgung erfordert, anzupassen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Freiberuflichkeit im Gesundheitswesen, die die hohe soziale Verantwortung der medizinischen Berufe anerkennt und schützt und so ermöglicht, dass die medizinische Versorgung individuellen Bedürfnissen folgt. Dabei darf das Gewinnstreben nicht die medizinische Entscheidung in Diagnostik und Therapie beeinflussen. Medizin ist ebenfalls nicht in klassischer Form industrialisierter Normen und Prozesse erbringbar. Wenn medizinisches Konzernwesen den individuellen Dienstleistungsansprüchen der medizinischen Versorgung widerspricht, so geben letztere den Ausschlag bei der Entscheidung, die immer dem Patientennutzen zu folgen hat. Nichts desto weniger können gerade in der Medizin Prozesse und Prozeduren weiter optimiert werden. Hier bleibt grundsätzlich der medizinische Sachverstand und nicht die Ökonomie entscheidend. Die medizinischen Leistungen müssen den Patienten und seine Beziehung zu seinem Arzt und Therapeuten in den Mittelpunkt stellen und hier vor allem effektiv nutzbringend für den Patienten sein. Medizinische Versorgung ist eine besondere Form der Dienstleistung, da sie eine individuelle Behandlung erfordert und Entscheidungen freiheitlich und partnerschaftlich getroffen werden müssen. Sie ist vorwiegend in einem freiberuflichen System erbringbar.   2. Allgemeine Grundsätze f ü r ein liberales Gesundheitssystem 2.1. Abkehr von der Staatsmedizin Beginnend mit den in rot-schwarz-grüner Eintracht in den letzten Jahrzehnten vorgenommenen Reformen des Sozialgesetzbuches wurde der Weg eines zunehmenden Einflusses des Staates in der medizinischen Versorgung eingeschlagen. Dabei wurde die Eigenverantwortung des Individuums für seine Gesundheit immer weiter durch eine staatliche Überreglementierung mit der Illusion einer Vollversorgung ersetzt. Dies widerspricht eklatant den Ansprüchen an eine freiheitliche Gesellschaft, der Achtung vor der Würde des Menschen und einer liberalen Gesundheitspolitik. Wir fordern, dass die Gesetzgebung des SGB V auf den Prüfstand gestellt wird und alle Regelungen entfernt werden, die die Freiheit der Bürger, der Patienten und der in medizinischen Berufen Tätigen einschränken. 2.2. Versicherungspflicht Wir bekennen uns zu der – auch im europäischen Ausland üblichen – Krankenversicherungspflicht für jeden Bürger. Denn jeder Bürger soll in die Lage versetzt werden, im Krankheitsfall die anfallenden Kosten im Rahmen einer Versicherungslösung selbst tragen zu können und nicht in soziale Nöte zu geraten. Die Ausgestaltung der Krankenversicherung und ihrer Leistungen sollen aber dem Bürger und dem Anbieter der Versicherung weitgehend überlassen werden. Ein entsprechender Katalog an zwingend erforderlichen Leistungen muss erstellt werden, der die Behandlung von schweren und chronischen Krankheiten umfasst, die soziale und finanzielle Gefährdungen des Erkrankten und dessen Familie bedingen können. Der Grundleistungskatalog wird anhand der aktuellen medizinischen Erkenntnisse festgelegt. Die kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen und Kindern innerhalb der Krankenversicherung ist ebenso wie versicherungsfremde Leistungen zu hinterfragen. Die Vorsorge für Kinder als Zukunft der Gesellschaft obliegt dem Staat. Deshalb sollte die Krankenversorgung von Kindern aus staatlichen Mitteln erfolgen. Ebenso obliegt es einem liberalen Staat, der sich seiner sozialen Verantwortung bewusst ist, den Bürgern, die durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit in soziale Not geraten sind, Hilfen zu leisten. Der Staat sorgt dafür, dass Bürgern, die selbst nicht mehr ausreichend für ihre Krankheitskosten aufkommen können, entsprechende Hilfen zur Verfügung gestellt werden, indem er die Kosten für eine Versicherung, wo notwendig, substituiert. Dabei gilt jedoch immer: Eigenleistung und Eigenverantwortung vor staatlicher Hilfe. 2.3. Wahlfreiheit und Transparenz Eine liberale Gesellschaft strebt für ihre Bürger ein umfassendes Wahlrecht an, wie sie ihr Leben – und damit auch ihre Gesundheitsversorgung – gestalten wollen. Neben einem Mindestkatalog muss es daher jedem Bürger gestattet sein, weitere Gesundheitsleistungen nach seinen eigenen Bedürfnissen zu erwerben oder abzusichern. Deshalb soll neben einer entsprechenden verpflichtenden Grundversorgung ein breites Angebot an zusätzlichen Versicherungsleistungen möglich sein. Dazu zählt auch, durch entsprechende Selbstbeteiligungen und Selbstbehalte, die Kosten für die Krankenversicherung selbst zu gestalten. Ebenso muss es dem Bürger möglich sein, die Kosten für seine medizinische Behandlung selbst zu kontrollieren und zu modifizieren. Dazu ist es sinnvoll, dass der Bürger zwischen einer direkten Bezahlung der Kosten seiner Behandlung mit anschließender Kostenerstattung oder einer direkten Kostenübernahme durch die Krankenkasse wählen kann. Es soll ermöglicht werden, dass der Bürger selbst den Überblick über seine Krankheitskosten und entsprechende Einflussmöglichkeiten erhält. Gleiches gilt jedoch auch für die Kostenträger – also die privaten Krankenversicherungen und die gesetzlichen Krankenkassen. Hier muss für die Versicherten und Pflichtmitglieder dargestellt werden, welche Kosten innerhalb des Verwaltungsapparates anfallen. Die Versicherten und Mitglieder müssen hier im Sinne einer basisdemokratischen Mitbestimmung in die Entscheidungen und Planungen mit einbezogen werden.   3. Spezieller Auf- und Umbau unseres neuen Gesundheitswesens 3.1. System der Gesundheitsversorgung In Anbetracht der Tatsache, dass in der Gesundheitsversorgung in Deutschland sowohl die Eigenverantwortung des Bürgers als auch die staatliche Fürsorge für sozial schwächere Bürger miteinander verbunden werden sollen, erscheint auch weiterhin das Konzept eines Sozialversicherungsmodells nach Bismarck’scher Prägung sinnvoll, bei dem die Bürger Versicherungsbeiträge in ein staatlich beaufsichtigtes Versicherungssystem entrichten. Allerdings sollte sich die staatliche Aufsicht über diese Versicherungssysteme auf ein Mindestmaß beschränken und nur Rahmenbedingungen für die Versicherungen vorgeben. Die Krankenversicherungen werden verpflichtet, ihre Versicherten aktiv über die Kostenstruktur zu informieren. Geregelt sollten die allgemeine Krankenversicherungspflicht sein und ein Grundleistungskatalog, der von der Versicherung garantiert werden muss. Der Gesundheitsfonds, der die beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen nivellieren sollte, berücksichtigt nicht, dass in Regionen mit hohen Krankenkassen-Einnahmen auch die Kosten für die Gesundheitsversorgung (z.B. Löhne, Praxismieten etc.) besonders hoch sind. So hat der Gesundheitsfonds nicht zu mehr Gerechtigkeit geführt, sondern im Gegenteil dazu, dass insbesondere in Bayern letztlich weniger Geld für die Versorgung der Patienten zur Verfügung steht als in anderen Bundesländern. Der Gesundheitsfonds ist ersatzlos abzuschaffen. Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich, der die unterschiedlichen Ausgaben pro Versicherten ausgleichen sollte, hat in seiner derzeitigen Form starke Anreize zur Manipulation gesetzt. Vieles spricht dafür, dass Krankenkassen ein Interesse daran haben, Ärzte zu belohnen, wenn sie Versicherte krank kodieren. Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich ist so weit zu reduzieren, dass Ausgleichszahlungen zwischen den Krankenkassen ausschließlich aufgrund soziodemographischer Faktoren – wie Alter und Geschlecht – erfolgen. 3.2. Finanzierung der Krankenversicherung Die Trennung in einen privaten und einen gesetzlichen Krankenversicherungssektor ist aufzuheben. Der öffentlich - rechtliche Status der Krankenversicherungen entfällt. Jede Krankenversicherung hat einen Kontrahierungszwang ohne Gesundheitsprüfung für den Grundleistungskatalog für den Basistarif. Zusatzleistungen und die Ausgestaltung der Finanzierung werden den Krankenversicherungen überlassen. Zusatzversicherungen sollten die über diese Leistungen hinausgehende individuelle Wünsche für besondere Gesundheitsangebote abdecken. Staatliche Subventionierung sollte bei den Versicherungsprämien für Kinder erfolgen. Sozial schwache Mitbürger sollten ebenfalls staatliche Zuwendungen für ihre Gesundheitsleistungen erhalten. Ein Selbstbehalt zur Reduzierung der Prämien sollte möglich sein. 3.3. Leistungskataloge und Wahltarife Prinzipiell sollte es einen Katalog geben, den jede Versicherung in ihrem Leistungsportfolio anbieten und abdecken muss, damit Bürger wegen schwererund chronischer Erkrankungen nicht in soziale Nöte geraten. Diese Leistungen müssen jedem Bürger zur Verfügung stehen. Der Leistungskatalog ist unter dem Gesichtspunkt des medizinisch sinnvollen zu erstellen und regelmäßig zu überprüfen. Das Angebot weiterer Leistungen sollte in den Wettbewerb der verschiedenen Krankenversicherungen als Zusatzleistungen gestellt werden. Auch diese sollten auf ihren medizinischen Nutzen hin überprüft werden. Zusätzliche, über diese Leistungsbereiche hinausgehende Leistungen sind Inhalt von Zusatzversicherungen. Entsprechend sollte es ausgestaltete Wahltarife mit unterschiedlichen Versicherungsinhalten geben, die dem Bürger angeboten werden. 3.4. Ambulante medizinische Versorgung Wie in der Schweiz sollte jeder niedergelassene Arzt das Recht haben mit jeder zugelassenen Krankenkasse nach der gültigen ärztlichen Gebührenordnung abzurechnen. Eine Eigenbeteiligung des Patienten an bestimmten Leistungen ist möglich. Die Abrechnung erfolgt im Normalfall direkt mit dem Patienten. Der Patient kann seinen Erstattungsanspruch gegenüber der Versicherung an den Arzt abtreten.Dies gilt insbesondere für sozial schwache Patienten. 3.5. Abkehr von planwirtschaftlichen Elementen in der medizinischen Versorgung In der derzeitigen Gesundheitsversorgung herrscht ein zunehmender gesetzlich verankerter Kontrollzwang. Dieser führt zu einer Zuteilungsmedizin, bei der nichtder Versicherte, Bürger oder Patient entscheidet, welche Gesundheitsleistungen er in Anspruch nehmen darf. Es wird zwar ein allumfassendes Leistungsversprechen gegeben, allerdings steht diesem Leistungsversprechen eine verdeckte Rationierung gegenüber, die die Ärzte ihren Patienten gegenüber zu exekutieren haben. Zu den planwirtschaftlichen Elementen gehören: 3.5.1. Bedarfsplanung Die Bewirtschaftung einer bestimmten Anzahl von Arztsitzen, bezogen auf den Bedarf der Bevölkerung an medizinischer Versorgung, wurde als Element zur Begrenzung einer drohenden Ärzteschwemme eingeführt. Sie ist wenig geeignet, um einen Ärztemangel zu verwalten und führt zu einer planwirtschaftlichen Zwangsverschickung von Ärzten in Gebiete mit ausgewiesenem Ärztemangel. Hierbei werden weder wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt – also die Frage, ob sich solch eine Arztpraxis überhaupt wirtschaftlich trägt - noch wird der Wille eines freien Berufes respektiert. Bisher konnte das planwirtschaftliche System keinen Erfolg zeigen und benachteiligt Ärzte in ihrer freien Berufsausübung. Es stellt sich auch generell die Frage, ob medizinischer Bedarf geplant werden kann, insbesondere anhand von Zahlen aus der Vergangenheit. Deshalb sollte die Bedarfsplanung ausgesetzt werden, um dem freien Spiel marktwirtschaftlicher Kräfte eine Chance zu bieten. Um Ärzte in entsprechend unterversorgte Gebiete zu bringen, müssen andere Anreizsysteme entwickelt werden. Reine „Fangprämien“ sind hier ebenso ungeeignet wie die Zwangsrekrutierung von Studenten, die über eine Studienplatzgarantie angelockt werden. Wenn sich die Honorierung in einer Praxis wieder rechnet und eine sichere finanzielle Basis der Praxen bietet, werden sich auch wieder mehr Ärzte in die ländlichen Regionen begeben – zumal, wenn dort die Kommunen weitere Anreize bieten. Hier wäre ein Wettbewerb um ärztliche Versorgung möglich. 3.5.2. Budgetierung Die Festsetzung eines Gesamtbudgets für ärztliche Leistungen wurde 1994 von Horst Seehofer gesetzlich geregelt. Diese Budgetierung sollte nur zwei Jahre zur Konsolidierung der Sozialsysteme beibehalten werden. Inzwischen ist das budgetierte System seit über 20 Jahren unbestritten fortgeführt worden und hat zu einer schwerwiegenden Umverteilung der Honorare geführt, ohne dass sich gravierende Verbesserungen in der medizinischen Versorgung etablieren konnten – die Kostendämpfung hat in diesem Punkt versagt. Die Budgetierung ist durch mehr Eigenverantwortung der Patienten abzulösen. Dafür sind intelligente Kostenerstattungsmodelle mit einer sozialen Abfederung wie in der Schweiz durchaus denkbar. Entsprechende Modelle müssen mit Hochdruck erarbeitet werden. 3.5.3. Regresse Auch die Verantwortung für die Morbiditätslast muss aus dem Arzt-Patienten-Verhältnis entfernt werden. Weder der behandelnde Arzt noch derPatient sind für zum Teil schicksalhafte Erkrankungen zur Verantwortung zu ziehen. Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse sind das falsche Mittel der Patientensteuerung, weil hierdurch notwendige Behandlungen verschleppt, Krankenhauseinweisungen verzögert und notwendige Krankschreibungen zur Genesung des Patienten verkürzt werden können. Die Preisgestaltung für entsprechende Medikamente ist in die Hand der Krankenkassen und der Pharmaindustrie zu legen. Hierhin gehört die Preiskontrolle, die zum Beispiel auch durch entsprechende Ausgestaltung der Krankenversicherungspolicen modifiziert werden kann – auch dies fördert die Eigenverantwortung des Patienten. 3.6. Selbstverwaltung auf ein anderes Fundament stellen Krankenkassen sind Mitgliedsorganisationen der Versicherten. Somit sollten auchden Versicherten mehr direkte Rechte auf die Ausgestaltung der Versicherungsformen, der Verwaltungsaktivitäten und damit verbundenen Kosten und der Werbeetats etc. gegeben werden. Hierbei ist eine Umgestaltung der Sozialwahlen im Sinne einer direkten Demokratie herbeizuführen. Es sollen auch die Mitglieder direkt an den Aufsichtsgremien beteiligt und diese Aufgaben nicht durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände übernommen werden. Gleiches gilt für die Vertretung der Vertragsärzte. Die Umgestaltung in eine staatsnahe Verwaltungsbürokratie ist aufzuheben. Die bisherigen Kassenärztlichen Vereinigungen sollen in erster Linie die (politische) Interessenvertretung der Ärzteschaft übernehmen. Dazu ist es notwendig, dass die 2005 eingeführte hauptamtliche Tätigkeit der ärztlichen Vorstände abgeschafft wird. Diese sollen wieder ehrenamtlich ihr Amt ausführen, um eine direkte Verbindung mit der Arbeit in der Praxis zu erhalten. Der zunehmende staatliche Einfluss auf die Selbstverwaltung ist auf ein Minimum zu beschränken. Die KVen sollen eher einen genossenschaftlichen Charakter erhalten. Bei beiden Teilen der Selbstverwaltung muss darüber diskutiert werden, ob sie ihren Status als Körperschaften des öffentlichen Rechts behalten sollen oder ob die ihnen anvertrauten Aufgaben auch ohne diesen Status zu erfüllen sind. 3.7. Gebührenordnung Wenn ein fachlicher Bedarf vorliegt, sollen die Bundesärztekammer und die Bundeszahnärztekammer das Recht haben, beim Bundesgesundheitsministerium eine Anpassung ihrer jeweiligen Gebührenordnung (GOÄ, GOZ) zu verlangen. Das Bundesgesundheitsministerium ist dann verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen und im Dialog mit der entsprechenden Kammer das weitere Procedere zu veranlassen. Neue Behandlungsmethoden sollen damit den Patienten schnell zur Verfügung gestellt werden. Die Gebührensätze der amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte und Ärzte sollen in zweijährigem Rhythmus an die Kostenentwicklung angepasst werden. 3.8. Bürokratieabbauen Bürokratie und ausufernde Dokumentationspflichten verursachen einen erheblichen Zeitaufwand – Zeit, die bei der Patientenversorgung fehlt. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Angehörige der Pflege- und medizinischen Assistenzberufe sowie Krankenkassen sollen Vorschläge entwickeln, wie bürokratische Belastungen auf ein sinnvolles Mindestmaß reduziert werden können. Diese sollen in einer gemeinsamen Kommission kontinuierlich weiterentwickelt werden. Diese Vorschläge setzen der Gesetzgeber und die Bundesregierung dann im Konsens mit den Beteiligten um. 3.9. Zahnmedizinischer Versorgungsbereich Ziel der FDP ist der Erhalt und Ausbau einer guten zahnmedizinischen Versorgung für die Patienten in Deutschland. Die zahnmedizinische Grundversorgung, die die Krankenkassen als Mindeststandard gewährleisten, wird nach wissenschaftlichen Kriterien festgelegt und im Zwei-Jahres-Rhythmus überprüft. Dabei streben wir langfristig einen Vorrang der Zahnerhaltung gegenüber des Zahnersatzes zum Wohle des Patienten an. Da Budgetierung und Wirtschaftlichkeitsprüfung zu einer Rationierung zahnmedizinischer Leistungen für die Patienten führen, müssen diese abgeschafft werden. Dies ist beispielsweise in der Zahnersatzbehandlung bereits umgesetzt worden. Im Konsens mit der Zahnärzteschaft müssen sinnvolle Instrumente zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit entwickelt werden. Hierbei sind Anreizsysteme gegenüber Zwangsmaßnahmen zu bevorzugen. Die Degressionsregelung (§ 85 Abs. 4b-f SGB V) ist leistungsfeindlich und birgt die Gefahr einer Verschärfung von Unterversorgung. Sie ist deshalb durch marktwirtschaftliche, sozial abgefederte Instrumente zu ersetzen. Beim Zahnersatz hat sich eine sozialverträgliche Kostenbeteiligung der Patienten bewährt, um eine vernünftige Steuerung zu erreichen. Die Zahnprophylaxe ist nach wissenschaftlichen Kriterien zu fördern. Bonusmodelle sollen das Vorsorgeverhalten der Bevölkerung weiter verbessern. 3.10. Versorgung mit Arzneimitteln Die FDP Bayern will die flächendeckende pharmazeutische Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Arzneimitteln ausbauen und die Beratung über die Anwendung dieser Arzneimittel verbessern. Grundlage für die Arzneimittelversorgung in Deutschland bilden die inhabergeführten Apotheken, die durch Filialapotheken und den Arzneimittelversand ergänzt werden. Zu einer guten Arzneimittelversorgung ist die fachkundige Beratung nötig. Diese Beratung umfasst die richtige Einnahme der Medikamente und Wechselwirkungen mit anderen eingenommenen Medikamenten oder Nahrungsmitteln. Um eine optimale Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erreichen, sollten Apotheken nicht nur Verkaufsstellen von Medikamenten sein. In den Apotheken muss die Beratung durch fachkundiges Personal sichergestellt sein. Diese Beratungsleistungen müssen durch die Krankenkassen honoriert werden. Vorschläge für diese Honorierung sollen von der Apothekerschaft, Ärzteschaft und den Krankenkassen erarbeitet werden. Zur Stärkung der Patientenberatung ist eine deutliche Reduktion der Bürokratie erforderlich. Dies betrifft sowohl staatliche Vorschriften, wie z.B. die Apothekenbetriebsordnung, als auch kassenrechtliche Vorschriften. Alle Beteiligten müssen Vorschläge erarbeiten und umsetzen, damit die Bürokratie auf ein Mindestmaß reduziert werden kann. Um ländliche Bereiche besser zu versorgen, sollen innovative Versorgungsmodelle erprobt werden. Die Notdienstversorgung mit Arzneimitteln muss adäquat honoriert werden. Der pharmazeutischen Industrie müssen Rahmenbedingungen gegeben werden, um innovative Arzneimittel entwickeln und die Versorgung mit bewährten Arzneimitteln gewährleisten zu können. Die politische Verantwortung besteht auch in der Sicherung der Rohstoffe für die Arzneimittelherstellung, um Lieferengpässe, wie es sie in der Vergangenheit gab, zu vermeiden. Die staatliche Förderung der Arzneimittelforschung muss neben den weitverbreiteten Erkrankungen, wie z.B. Diabetes und Tumorerkrankungen auch Bereiche erfassen, in denen für die Pharmaindustrie keine wirtschaftlichen Anreize bestehen, wie z.B. bei den seltenen Erkrankungen. 3.11. Stationäre Versorgung 3.11.1. Zukunftssichere Krankenhausstrukturen Der Patient steht im Mittelpunkt der stationären medizinischen Versorgung. Dabeisind und bleiben die Krankenhäuser wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Qualitätsorientierung, Wettbewerb, Trägervielfalt, Transparenz, Wahlfreiheit der Patienten sowie Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müssen Ziele einer zukunftssicheren Krankenhauslandschaft sein. 3.11.2. Krankenhausplanung Der Bettenabbau der letzten Jahre darf nicht so weitergeführt werden. Dieser Form der Bettenkapazitätsplanung muss mit Bedacht entgegengewirkt werden. Bei der teilweise unreflektierten Reduzierung der Bettenkapazitäten wurde die demografische Entwicklung bisher nur unzureichend berücksichtigt. Auf Grund des demographischen Wandels nimmt der Anteil der älteren Menschen weiter zu. Die längere Lebenserwartung bedeutet auch eine Zunahme der Zahl von multimorbiden Patienten. Um gerade diese Menschen auch auf dem Lande zu versorgen, muss diese Entwicklung bei der Planung der Krankenhausbetten berücksichtigt werden. Mit Vernunft sollen Häuser in dünn besiedelten Gebieten bewahrt werden, um die qualitativ hochwertige wohnortnahe Versorgung auch in Zukunft zu gewährleisten. Insbesondere in ländlichen Bereichen können auch Versorgungsformen in Kooperation mit den niedergelassenen Praxen entwickelt werden. Die FDP fordert daher, dass im bevölkerungsarmen Raum Krankenhäuser eine andere Bewertung und finanzielle Unterstützung erfahren, um auch in diesen Regionen die medizinische Versorgung für die Zukunft zu erhalten. 3.11.3. Medizinischer Wettbewerb um gute Versorgung Die FDP setzt sich für einen fairen Qualitätswettbewerb der Krankenhäuser entsprechend ihrer gegebenen Versorgungskategorie ein. Strukturanpassungen mit neuen Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Krankenhäusern und den freiberuflichen Ärzten können gefördert und moderne Medizintechnologie für alle Menschen vor Ort nutzbar gemacht werden. Sektorenübergreifende Versorgungskonzepte, insbesondere für den ländlichen Raum, gewährleisten die medizinische Versorgung auch für die Zukunft. 3.11.4. Professionelle Qualität ist wirtschaftlich Im Mittelpunkt des medizinischen Handelns steht der Patient - vor allen finanziellen Überlegungen. Die ständig geänderte Krankenhausfinanzierung stellteine besondere Herausforderung für die finanzielle Planungssicherheit der Krankenhäuser dar. In den vergangenen Jahrzehnten haben die Bundesländer die Finanzierung der Krankenhäuser vernachlässigt. Dem daraus resultierenden Investitionsstau muss rasch begegnet werden. Dies gewährleistet langfristig eine auch in der Fläche qualitativ hochwertige, international anerkannte und moderne stationäre Medizin. Effiziente und qualitativ hochwertige Versorgungsstrukturen stehen nicht im Widerspruch zur Wirtschaftlichkeit. Dabei kann durch Kooperationen und Spezialisierung eine gute flächendeckende medizinische Versorgung für alle Bürger aufrechterhalten werden. Eine in der Landesverfassung festgeschriebene Schuldenbremse darf nicht als Argument gelten, die Versäumnisse in der Krankenhausfinanzierung der letzten Jahre weiterhin fortzusetzen. Hierzu müssen prioritär rasch Förderprogramme geschaffen werden, um effiziente und medizinisch moderne Krankenhäuser auch auf dem Land zu erhalten. Die Krankenhausfinanzierung muss nachhaltig sicherstellen, dass jedes Krankenhaus bedarfs- und zeitgerecht die Mittel, die für die notwendige Versorgung gebraucht werden, erhält. Der bestehende Investitionsstau muss aufgelöst und zukünftige Defizite vermieden werden. Durch moderne sektorenübergreifende Versorgungskonzepte aller medizinischen Berufsgruppen (Klinikärzte, niedergelassene Ärzte, Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Apotheker etc.) und adäquate Finanzierung wird die medizinische Versorgung zukunftssicher und modern für ganz Deutschland bleiben. 3.12. Pflege „Selbstbestimmt im Alter“ ist ein wichtiger liberaler Grundsatz. Im Rahmen des demographischen Wandels bedarf es dringend einer Verbesserung der Rahmenbedingungen im Bereich der Pflege zur Sicherung professioneller Pflege.Die Zahl der in der Pflege Beschäftigten muss sich bis 2050 verdoppeln: Die Arbeit im Pflegebereich muss gegenüber anderen Wirtschaftssektoren an Attraktivität gewinnen. Wir brauchen vor allem bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen, damit es gelingt, wieder mehr Auszubildende für den Pflegebereich zu gewinnen und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Pflegeberuf zu verhindern. Handlungsfelder liberaler Pflegepolitik sind: 3.12.1. Bürokratieabbau Ein Hauptteil pflegerischer Tätigkeit entfällt auf eine Überdokumentation, die den Bezug zur pflegerischen Notwendigkeit längst verloren hat. Die FDP Bayern fordert eine Entschlackung der überbürokratischen Prozesse in der Pflege. Hierzu sollen auch die Chancen der Digitalisierung in der Pflegedokumentation genutzt und gefördert werden. 3.12.2. Verbesserung der Qualität der Langzeitpflege durch Optimierung der medizinischen Prüfungen durch eine wirklich unabhängige Organisation Die Prüfungen müssen neutral und objektiv durch eine unabhängige Organisation durchgeführt werden. Die fachliche Kompetenz der Prüfer muss der Verantwortung der Position entsprechen. Routineprüfungen sind anzukündigen. Unangemeldeten Prüfungen dürfen nur bei konkretem Anlass durchgeführt werden. Mehr Kontrolle bringt mehr Bürokratie, jedoch keine Verbesserung der Pflegequalität. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch für Einrichtungen der Pflege und muss sichergestellt werden. 3.12.3. Verbesserung der Vergütung im Pflegebereich Um Pflegekräfte im Beruf zu halten und neue zu gewinnen, müssen die Gehältersteigen. Der Vergleich mit dem Mindestlohn und mit den Löhnen in anderen Berufen demotiviert die Pflegekräfte zusätzlich. Damit ausreichend Zeit für die Pflege zur Verfügung steht, müssen die Personalschlüssel und die Personalvorhaltung an die fachlichen Notwendigkeiten angepasst und entsprechend refinanziert werden. Eine weitere hohe Anforderung ergibt sich im gesamten Pflegebereich durch die steigende Zahl der an Demenz erkrankten Menschen. Die Deckelung der Vergütungssteigerungen ist im Pflegebereich aufzuheben. 3.12.4. Auch im Pflegebereich fairen Wettbewerb und unternehmerische Freiheit schaffen Wohlfahrtsverbände und Kirchen als Träger von Pflegeeinrichtungen haben gegenüber privaten Trägern u. a. steuer- und arbeitsrechtliche Vorteile. Das ist kein fairer Wettbewerb! Nicht zu vereinbaren mit unternehmerischer Freiheit ist die Vielzahl der existierenden Vorschriften, Nachweispflichten und Reglementierungen. Außerdem ist das Gleichgewicht der Chancen zwischen Anbietern und Nachfragern aus der Balance geraten. Zu wenig Innovationsfreiheit auf Anbieterseite führt zu weniger Wahlfreiheit für die Versicherten. Private Anbieter pflegerischer Leistungen sollen ebenso in den Genuss steuerlicher Erleichterungen kommen. 3.12.5. Mehr gesellschaftliche Wertschätzung und Würdigung der Pflege, Stärkung der Bedeutung des Pflegehelferpersonals (Schweizer Modell) Die Pflege verdient, als eigenständiger Leistungsbereich im Gesundheitswesen gewürdigt zu werden. Betriebliche Gesundheitsförderung und Maßnahmen zur Vereinbarung von Familie und Beruf können die Arbeitszufriedenheit stärken, den Krankenstand senken und dafür sorgen, dass Vollzeitarbeit und Verbleib im Beruf attraktiv sind. Dies gilt sowohl in Kliniken als auch in der Langzeitpflege. Der Beruf als Kranken- oder Altenpflegehelfer muss weiter in seiner Bedeutung gestärkt werden, um hochqualifiziertes Pflegepersonal von Hilfsaufgaben zu entlasten (Schweizer Modell der Krankenpflegehilfe). Kommunalpolitisch kann gefordert werden, für Pflegende und Auszubildende im Pflegebereich günstigen Wohnraum in den Kommunen zur Verfügung zu stellen. In vielen medizinischen Assistenzberufen ist das Personal nach 20-30 Berufsjahren den körperlichen und psychischen Belastungen nicht mehr gewachsen und muss aus dem Beruf ausscheiden. Die FDP Bayern fordert, dass in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Berufsgenossenschaften und Berufsverbänden Modelle und Strategien entwickelt werden, wie diese Pflegekräfte ihre wertvollen Erfahrungen und Kenntnisse wieder in eine bezahlte berufliche Tätigkeit einfließen lassen können. 3.12.6 Zuwanderung für Pflegekräfte aus dem Ausland erleichtern Um einen Teil des enorm steigenden Pflegebedarfs zu decken, benötigen wir momentan außerdem zusätzliche Pflegekräfte aus dem Ausland. Eine zunehmende Zahl Pflegebedürftiger mit Migrationshintergrund erfordert zudem eine besondere kulturelle Sensibilität. Die FDP Bayern fordert eine vereinfachte Erteilung einer Arbeitserlaubnis für qualifizierte Nicht-EU-Bürger. 3.12.7.Die Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung Nicht nur in strukturschwachen und ländlichen Regionen ist der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zu unterstützen, sondern gerade auch im städtischen Raum: Hier besteht teilweise ein eklatanter Mangel an Hospizplätzen. Insbesondere sollte dies in Vernetzung mit der allgemeinen, ambulanten Palliativversorgung geschehen. Die Finanzierungsgrundlagen stationärer Hospize sollten verbessert werden. Die Möglichkeit, krankenhausindividueller Entgelte in der Palliativmedizin als „besondere Einrichtungen“ anstelle von bundesweit kalkulierten pauschalierten Entgelten zu verhandeln sollte ausdrücklich unterstützt und gefördert werden. 3.13. Prävention, Prophylaxe und Früherkennung – keine Gängelung der Bürger! Die Idee, dass man durch bestimmte Lebensweisen seine Gesundheit verbessern und sein Leben verlängern kann, bringt auch die Politik dazu, die Bürger zu einer gesunden Lebensführung anzuhalten und entsprechende Anreize zu setzen, um damit Kosten bei der medizinischen Versorgung einsparen zu können. Dies ist prinzipiell zu begrüßen. Allerdings sollte auch diese Gesundheitsförderung gezielt und wissenschaftlich begründet erfolgen. Bisher ist dieses Prinzip in der Gesetzgebung zu Prävention, Früherkennung und Prophylaxe nur in Teilen erkennbar und gerade Präventionsleistungen werden eher mit der Gießkanne als gezielt eingesetzt und deren Ergebnisse nicht ausreichend evaluiert. Wir fordern deshalb, die bisherigen und auch zukünftigen Präventionsprogrammeeiner wissenschaftlichen Evaluation zuzuführen und die daraus resultierenden Ergebnisse in gezielte Präventionsleistungen umzusetzen. Impfschutz ist eine Präventionsleistung, die ihren Wert bereits beweisen konnte, so dass der Impfschutz der Bevölkerung weiterhin zu fördern und zu verbessern ist. Früherkennungsprogramme können zwar für das Individuum segensreich sein, allerdings bleiben die Programme teilweise bei statistischer Auswertung den Beweis ihrer Effektivität für die Gesundheit der Gesam