Wir denken unsere Kommunen neu
Beschluss vom 79. Landesparteitag der FDP Bayern am 16./17. November 2019
Die Kommunen sind die Basis unseres demokratischen Staatsaufbaus. Die FDP bekennt sich zur kommunalen Selbstverwaltung. Diese ist ein historisch gewachsenes Recht, das den Kommunen zuspricht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Als aktive Bürgerinnen und Bürger gestalten wir unsere Gemeinwesen. Wir lassen uns von dem Ziel leiten, dass unsere Kommunen schlank und handlungsfähig bleiben, damit auch zukünftige Generationen den jeweiligen Herausforderungen gerecht werden können. Die Kommunen setzen die Grundvoraussetzungen dafür, dass unsere Bürgerinnen und Bürger ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten können. Unser Leitmotiv für kommunale Entscheidungen ist der mündige Bürger. Mündig können die Bürgerinnen und Bürger aber nur sein, wenn sie dazu in die Lage versetzt werden, die Kommune als Beteiligungsplattform zu nutzen. Wir Freie Demokraten setzen uns daher für die Transparenz kommunaler Entscheidungsprozesse ein. In Kommunen wird Politik anschaulich, dort findet Politisierung statt.
In den Kommunen sind die politischen Entscheidungsträger nahe bei den Bürgerinnen und Bürgern und sie erfahren unmittelbar die Auswirkungen ihrer Entscheidungen. Diese Nähe gibt uns wichtige Impulse für unsere politischen Entscheidungen. Menschen, die sich – oft ehrenamtlich – in der Kommunalpolitik engagieren, gilt unser Dank und Respekt. Gesellschaftlichen Erscheinungen, durch denen sich Mandatsträger immer häufiger massiven persönlichen Anfeindungen ausgesetzt sehen, treten wir entschlossen entgegen. Allen, die sich für das Wohl ihrer örtlichen Gemeinschaft einsetzen, bringen wir für ihren Einsatz höchste Wertschätzung entgegen. Die FDP hat eine starke kommunale Verwurzelung. Unser Ziel ist es, bei den Kommunalwahlen 2020 unsere kommunale Basis nochmals deutlich zu verbreitern.
1. Wir machen die Kommunen zu Taktgebern der Digitalisierung
Die Digitalisierung ist die tiefgreifendste Veränderung unseres Lebens seit dem Übergang von der Agrar- zur Industriegesellschaft. Wir wollen es den Menschen in unserem Land ermöglichen, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und mit den Herausforderungen der Digitalisierung umzugehen. Aus einer Politik, die dies nicht berücksichtigt, werden Probleme resultieren, die zu allererst auf die örtlichen Gemeinwesen und damit auf die Kommunen zukommen. Kommunen müssen deshalb Taktgeber bei der Digitalisierung werden und dabei den Bürger in den Mittelpunkt ihrer Anstrengungen stellen.
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Angelegenheiten zwischen Bürger und Rathaus digital und unabhängig von Raum und Zeit erledigt werden können und dass die Kommunen unter Berücksichtigung des Datenschutzes die E-Akte einführen. Das Bürgeramt ist das zentrale Dienstleistungscenter für den Bürger. Dies soll man zukünftig auch an der Gestaltung und dem Angebot spüren. In diesem Zuge sehen wir die Entwicklung einer Bürger-App, in der zentrale Dienstleistungen der Städte und Gemeinden gebündelt angeboten werden, als geeignetes Mittel an. Trotzdem soll der Bürger die Möglichkeit behalten, seine Angelegenheiten auch im persönlichen Gespräch vorzutragen und zu erledigen. Wir wollen, dass die Kommunen für die digitale Infrastruktur sorgen, so dass alle Bürger, Einrichtungen und Unternehmen mit schnellem Internet (ab 1.000 Mbit/s) verbunden sind. Wirtschaftlichkeitslücken sind von Bund und Freistaat zu schließen. Kommunen sollen sich mit der regionalen Wirtschaft und Wissenschaft an regionalen Digitalisierungskompetenznetzwerken beteiligen. Darüber hinaus sind attraktive Arbeits- und Lebensbedingungen für Arbeitsplätze der Technologiebranche sicherzustellen. Für uns Freie Demokraten bietet die Digitalisierung Chancen: Kommunale Entscheidungsprozesse können auf digitalem Wege noch transparenter werden, etwa indem Bürgerportale systematisch notwendige Formulare bereithalten und bürokratische Abläufe und ihre Notwendigkeit verständlich erklären. Alle Angebote sollten auch in leichter Sprache digital abrufbar sein – für uns ist das eine Selbstverständlichkeit in einem Gemeinwesen, das seinen Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet ist.
2. Wir schützen das Klima
Die Kommunen müssen vor Ort Maßnahmen ergreifen, um gemäß dem Pariser Klimaschutzabkommen dem globalen Klimawandel entgegen zu wirken. Die FDP fordert die Aufstellung von regionalen Energie- und Klimakonzepten, die das Ziel verfolgen, dem Klimawandel entgegenzuwirken und die Agenda 2030 umzusetzen. Maßnahmen wie die die Ausrufung des Klimanotstandes auf kommunaler Ebene lehnen wir hingegen ab. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass gerade kleinteilig-kommunale Maßnahmen kostspielig sind und vor allem finanzschwache Kommunen Probleme bekommen könnten, staatliche Vorgaben einzuhalten. Für finanzschwache Kommunen muss der Freistaat deswegen Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese sich entschließen, wirksame Maßnahmen gegen den Klimawandel aufzustellen.
Der Klimawandel ist schon weit fortgeschritten. Aus diesem Grund sind Anpassungsmaßnahmen mit kühlem Kopf und ohne Panikreaktionen in den Kommunen von entscheidender Bedeutung. Wir Freie Demokraten fordern deshalb schon jetzt mit der Planung für diese Maßnahmen zu beginnen. So unterstützen wir auf kommunaler Ebene Konzepte zur Stadtbegrünung, die neben dem Klimaschutz einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten, einen effektiven Lärmschutz bereitstellen und zugleich die kommunale Lebensqualität erhöhen.
Da der Klimawandel bereits heute schon in unseren Städten und Gemeinden zu großen Hitzebelastungen führt, müssen notwendige Anpassungsmaßnahmen erfolgen. So sind z. B. Frischluftschneisen in den Entwicklungs- und Bauleitplanungen zu erhalten und – wo dies möglich ist – zu erweitern. Die oben genannten Begrünungen und der Schutz von Bäumen leisten ebenfalls ihren Beitrag zur Minderung der Hitzebelastung in den Kommunen. Die zu ergreifenden Maßnahmen der Energie- und Klimakonzepte und der Anpassungsstrategien sind so zu priorisieren, dass mit dem finanziellen Aufwand der größtmögliche Nutzen erreicht wird. Unsere Leitlinie ist dabei die Vernunft ohne ideologische Scheuklappen.
3. Wir schaffen Wohlstand
Die Leistungsfähigkeit einer Kommune bestimmt die Möglichkeiten z.B. beim kommunalen Schulbau, bei der kommunalen Fürsorge und bei der kommunalen Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen. Die Leistungsfähigkeit der Kommunen und der Wohlstand der Menschen hängen in erheblichem Maße von der Wettbewerbsfähigkeit der örtlichen Arbeitsplätze und Unternehmen ab. Es ist deshalb für jede Kommune von zentraler Bedeutung, Unternehmen attraktive Standortbedingungen zu bieten. Das Flächenmanagement soll dabei interkommunal entwickelt werden.
Wir fordern maßvolle und möglichst geringe Steuern, so dass den Unternehmen und den Haushalten mehr Geld zur Verfügung steht. Zudem sehen wir in der Abschaffung von Bagatellsteuern ein geeignetes Mittel, um Bürokratie in den Kommunen zu reduzieren. Die wirkungsvollste Wirtschaftsförderung ist der Abbau bürokratischer Hindernisse und unnötiger Reglementierungen, etwa im Bereich der Bauverwaltung. Ziel sollte es auch sein, Neugründungen und kleinere und mittlere Unternehmen zu fördern. Nachhaltige Wirtschaftsförderung besteht aus Bestandspflege und Ansiedlungspolitik.
Wir wollen nachhaltige selbstverantwortliche Wirtschaftspolitik für alle Regionen im Freistaat starten. Ein Ansatz dazu ist die Gründung regionaler Wirtschaftsförderungsgesellschaften anzustreben, die sich aus Vertretern der örtlichen Wirtschaft und der Städte, Gemeinden und Landkreise zusammensetzen. Weiterhin befürworten wir die Einrichtung eiens Ausschusses für regionale Wirtschaft in den Stadt- und Gemeinderäten bzw. in den Kreistagen, der sich mit den Möglichkeiten Herausforderungen im Bereich der Förderung regionaler Wirtschaft beschäftigen soll.
4. Wir ermöglichen sozialen Aufstieg
Bildung ist ein Bürgerrecht und eröffnet Chancen für sozialen Aufstieg. Für uns gilt: die freie Entfaltung der Persönlichkeit unabhängig von Elternhaus und Herkunft muss für jedes Kind gewährleistet werden. Den sozialen Aufstieg eröffnen wir durch die Schaffung von Chancengerechtigkeit am Start. Die FDP Bayern forder den allgemeinen Ausbau von Kindertagesstätten und die Flexibilisierung der Öffnungszeiten von Kindertagesstätten, Kindergärten und sonstigen Kindertageseinrichtungen sowie die Ausdenung der zulässigen Unterbringungszeit, um diese den geänderten Arbeitszeiten der Eltern anzugleichen.
Die Kommunen tragen als Sachaufwandsträger im Bildungsbereich Verantwortung für die Ausstattung ihrer Schulen und Kindertageseinrichtungen. Es besteht ein enormer Renovierungs- und Investitionsbedarf. Insbesondere die Nachfrage nach Ganztagesschulen stellt Kommunen vor aus eigener Kraft unlösbare Aufgaben. Schnell summieren sich die Kosten auf Beträge von mehr als 20 Millionen € je Schule. Die bisherigen Mittel, die der Freistaat Bayern zur Verfügung stellt sind in keiner Weise ausreichend, um den Milliardenbedarf in den kommenden zehn Jahren abzudecken. Hier ist der Freistaat deutlich stärker gefordert. Die Kommunen ihrerseits sind aufgefordert, den Sanierungsstau in den Schulen abzubauen und dies in den kommunalen Investitionsprogrammen verlässlich festzuschreiben. Sowohl im Rahmen eines Neubaus als auch im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen ist die Barrierefreiheit der Schulen zu gewährleisten.
Wir wollen auch die Freien Schulen vor Ort stärken und dadurch mehr Vielfalt und Wahlfreiheit erreichen. Alle Privatschulen sollen in entsprechenden Veröffentlichungen der Gemeinde aufgenommen werden. Wir wollen außerdem die Ganztagsbetreuung auch an Privatschulen finanziell unterstützen und die Möglichkeit der Erstattung von Schulwegkosten verbessern.
Die Digitalisierung sorgt auch im Bildungsbereich für weitreichende neue Möglichkeiten. Um diese nutzen zu können, müssen zum einen die Schulen mit angemessener digitaler Infrastruktur ausgestattet werden. Zum anderen müssen alle Schüler und Lehrer in die Lage versetzt werden, von diesen neuen Möglichkeiten zu profitieren. Seit kurzem dürfen Bund und Länder Bildungsaufgaben gemeinsam finanzieren. Das fördert den Bildungsstandort Deutschland. Das darf aber nicht dazu führen, dass sich der Freistaat aus seiner selbstgesteckten Verpflichtung zur Unterstützung des Ausbaus des digitalen Klassenzimmers zurückzieht. Auch bei Wartung und Pflege der IT muss der Freistaat die Kommunen endlich unterstützen. Zudem muss die bayerische Staatsregierung dafür Sorge tragen, dass alle Kinder in Bayern den gleichen Zugang zur digitalen Bildung erhalten.
5. Wir lassen das Geld der Bürgerinnen und Bürger wirken
Voraussetzung für eine solide Haushaltspolitik ist der ausgeglichene Haushalt. Jede Generation muss ihre Ausgaben aus ihren Einnahmen finanzieren und nicht Schulden für die nächste Generation aufbauen. Die Haushalte der Kommunen sollen grundsätzlich ohne Einnahme aus Krediten ausgeglichen werden. Eine Ausnahme kann hiervon in Notsituationen und bei der Auswirkung von symmetrischer Abbildung konjunktureller Schwankungen möglich sein, dieser Beschluss ist aber mit einem Tilgungsplan innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu versehen. Das schafft politische Handlungsfähigkeit für künftige Generationen.
Oftmals fehlt der Kommune die Möglichkeit zu prüfen, ob die Maßnahmen, die sie zur Problemlösung ergriffen hat, auch die gewünschte Wirkung erzielt haben. Den Kommunen fehlt nämlich eine Kontrollmöglichkeit zur Zielerreichung. Diese würde den Kommunen helfen zu kontrollieren, ob die vorhandenen Haushaltsmittel auch zur Zielerreichung genutzt werden oder an der Zielsetzung vorbei ausgegeben werden. Dies gibt daher die Möglichkeit besser gegenzusteuern. Außerdem führt es zu mehr Transparenz politischer Zielsetzungen und Budgethoheit. Um dieses Ziel zu erreichen, empfiehlt sich die Einführung der begleitenden Rechnungsprüfung.
Investitionen, vor allem Bauten, werden oft teurer als im Haushalt veranschlagt, benötigen mehr Zeit bis zur Fertigstellung und führen oftmals auch zu Folgekosten, die nicht eingeplant waren. Deshalb verlangen wir, dass bei allen Investitionsentscheidungen auch die Nachfolgekosten darzulegen sind. Die Investitionen müssen nach unternehmerischen Kriterien geplant und umgesetzt werden. Bei der Vergabe müssen verstärkt Qualitätskriterien – statt das Kriterium des billigsten Angebots – berücksichtigt werden. Dienstleistungen der Kommunen werden grundsätzlich kostendeckend durchgeführt und angeboten. Quersubventionen von Dienstleistung sind auf das absolut Notwendige zu beschränken und immer transparent zu machen. Für die transparente Haushaltsführung und Bilanzierung empfehlen wir allen Kommunen die Umsetzung der Doppik.
6. Wir sorgen für tatkräftige Kommunen
Die FDP bekennt sich zur Daseinsvorsorge und den daraus für die Kommunen resultierenden Aufgaben. Kann die Versorgung nicht durch die Privatwirtschaft sichergestellt werden, so empfiehlt sich für Freie Demokraten eine kommunale Lösung. Unabhängig davon fordern wir Freie Demokraten, die Wasserversorgung in kommunaler Hand zu behalten.
Die Wahrnehmung der Aufgaben der Daseinsvorsorge macht nicht immer operatives Handeln der Kommunen nötig. Überall dort, wo Kommunen sich privater Dienstleister im Wettbewerb bedienen können, sollte diesen Vorrang gegeben werden. Ziel muss es sein, dass staatlich-kommunales Handeln in Stufen erfolgt und sich an den örtlichen Notwendigkeiten orientiert. So dass je nach Gegebenheit die Kommune die Aufgaben z.B. über Eigenbetriebe selbst ausführt oder einen externen Dienstleister mit der Ausführung beauftragt, dabei gleichzeitig aber den Zugriff behält.
Gleichzeitig fordert die FDP auch eine Konzentration auf die Pflichtaufgaben der Kommunen. Dies bedeutet, dass die Pflichtaufgaben Vorrang vor freiwilligen Leistungen haben. Es ist darauf hinzuwirken, dass allen Kommunen nach Erfüllung dieser Pflichtaufgabenerfüllung Spielraum für eine attraktive Gestaltung des kommunalen Umfelds durch freiwillige Leistungen verbleibt. Diese müssen jedoch nachhaltig finanziert und regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden. Die Kommunen sollen der Privatwirtschaft keine Konkurrenz machen. So bleiben die Kommunen auch in Zukunft handlungsfähig und tatkräftig. Auch in der Abfallwirtschaft wollen wir für echte Marktwirtschaft sorgen! Hier haben bis jetzt private Unternehmen gegenüber kommunal getragenen Abfallunternehmen enorme steuerliche Nachteile. Die Behandlung kommunaler sowie privater Träger der Abfallentsorgung ist demnach anzugleichen.
7. Wir machen Kommunen attraktiv und lebendig
Für die FDP ist die aktive Bürgergesellschaft Keimzelle der Demokratie. Eine Bürgergesellschaft bedarf attraktiver und lebendiger Ortskerne und Stadtzentren. Es ist die Aufgabe der Kommunen, hierfür die Rahmenbedingungen zu schaffen.
Ortskerne und Stadtzentren müssen Orte der Begegnung und des gesellschaftlichen Austauschs bleiben. Hierzu ist es unverzichtbar, dass sie über eine gute Erreichbarkeit durch ÖPNV und Individualverkehr verfügen. Die Verkehrsanbindung muss zwischen den Verkehrsträgern integrativ sein. Statt bestimmte Verkehrsträger zu diskriminieren, müssen die Zentren als Mobilitätsstationen die verschiedenen Verkehrsträger verknüpfen.
Die Attraktivität der Ortskerne und Stadtzentren lebt auch von deren Einkaufsqualität. Ein Mittel, diese zu steigern, sind verkaufsoffene Sonntage. Bayern ist das einzige Bundesland, das über kein eigenes Ladenöffnungszeitengesetz verfügt. In den letzten Jahren hat diese Untätigkeit der Staatsregierung zu sozialen Unfrieden in den Kommunen geführt. Die FDP will dies ändern. Als einen ersten Schritt für die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten fordern wir eine verlässliche Regelung durch die bayerische Staatsregierung und bayerischer Landtag für verkaufsoffene Sonntage. Dabei muss es ermöglicht werden, dass die Geschäfte auf jeden Fall an sechs Tagen im Jahr öffnen dürfen. Über die tatsächliche Zahl und die weitere Ausgestaltung entscheiden die jeweiligen Kommunen.
Zudem setzt sich die FDP Bayern auf Bundesebene für eine vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten ein.
Die FDP Bayern lehnt ein generelles Alkoholverkaufsverbote sowie Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ab. Die FDP Bayern fordert eine Abkehr von jeglichen Bestrebungen Sperrstunden einzuführen. Bereits existierende Sperrstunden sind abzuschaffen.
Für den ländlichen Raum reichen die bisherigen Instrumente in Bayern nicht aus. In Bayern gibt es weiterhin eine Reihe von Kommunen, die so wenig Finanzierungsspielräume haben, dass selbst die Erfüllung der Kernaufgaben nur unzureichend gelingen kann. Die Herausforderungen in diesen meist sehr ländlichen Kommunen unterscheiden sich stark von prosperierenden Ballungszentren. Wir Liberalen setzen uns im Sinne des Verfassungsauftrag der Sicherung und Förderung von Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen für eine dauerhafte Stärkung des ländlichen Raums durch Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und Infrastrukturmaßnahmen ein.
Wir Freien Demokraten wollen durch aktive Politik dem Verfassungsauftrag der Sicherung und Förderung von gleichwertigen Lebensverhältnissen und Arbeitsbedingungen Rechnung tragen. Hierfür ist in einem ersten Schritt eine ehrliche Analyse anhand klar nachvollziehbarer Indikatoren notwendig, in welchen Räumen und in welchen Lebensbereichen tatsächlich ein Auseinanderdriften droht oder bereits Ungleichwertigkeiten bestehen. Dabei muss der Blick auf Problemlagen sowohl in ländlichen als auch in Ballungsräumen gerichtet werden. Die Staatsregierung soll dem Landtag hierfür einen regelmäßigen Gleichwertigkeitsbericht vorlegen
8. Wir erhalten die Gesundheits- und Pflegeversorgung für alle
Die FDP will Gesundheitsversorgung vom Patienten aus denken. Wir wollen, dass auch Menschen in ländlichen Regionen zu einer bedarfsgerechten und hochwertigen Gesundheitsversorgung einen schnellen Zugang haben. Hierzu wollen wir vor allem die ambulante Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten stärken. Wir wollen Ärzte-Netze und andere Kooperationsmodelle, die Digitalisierung sowie innovative Mobilitätskonzepte fördern, um eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Zukunft sicherzustellen.
Die ambulante medizinische Versorgung durch niedergelassene Freiberufler ist nach wie vor eine wichtige Form der persönlichen und menschlichen Versorgung. Sie gilt es zu erhalten. Darüber hinaus muss die Krankenhausfinanzierung durch Land und Bund neu konzipiert werden. Die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen in den Krankenhäusern ist Ländersache. Wir verlangen auch von der bayerische Staatsregierung und bayerischen Landtag, dieser Aufgabe endlich gerecht zu werden.
Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft sind etablierte Strukturen. Es ist dringend geboten, dass Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft kein Betriebsdefizit erwirtschaften. Von sinnhafter Kooperation mit ambulant tätigen, niedergelassenen Kollegen profitieren jedoch beide Seiten. Wir fordern, dass hierzu in den Häusern entsprechende Anstrengungen und Sanierungsprogramme eingeleitet werden. Dabei müssen auch die Strukturen der Häuser auf den Prüfstand. Dies beugt Krankenhausschließungen vor.
Sowohl in den Städten, vor allem aber in ländlichen Regionen Bayerns ist die Versorgung von Pflegebedürftigen nicht mehr flächendenkend gesichert. In den kommenden Jahren verschärft der demografische Wandel die Situation dramatisch weiter. Wir brauchen neue, innovative Versorgungsideen, welche Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung (z.B. Nutzung von Smart-Home-Technologien) und der Aktivierung und Einbindung der Bürgerschaft (Nachbarschaftshilfen) vereinen. Auch hier denken wir Freien Demokraten vom Menschen aus.
Kommunen sollen die zentrale Anlaufstelle für Betroffene sein, in der alle Informationen über die örtliche Pflegeinfrastruktur zusammenlaufen. Die Vernetzung aller Akteure vor Ort ist Basis einer tragfähigen Infrastruktur mit bedarfsgerechten Angeboten. Professionell organisiertes Quartiersmanagement steuert die örtliche Bedarfsanalyse und die Entwicklung neuer Konzepte. Im Sinne der Wahlfreiheit der Betroffenen ist auf Trägervielfalt der Angebote zu achten. Bürgerportale und Plattformlösungen schaffen einen einfachen Zugang zu Informationen und Angeboten. Die Einbindung ehrenamtlicher Angebote fördert den Zusammenhalt in der Kommune. Die Kommune selbst wird als Vernetzer und Koordinator der Angebote gestärkt und kann so die Bedarfe vor Ort aktiv steuern.
9. Wir verbinden Stadt und Land
Ländliche Räume und Ballungsräume stehen heute teilweise vor unterschiedlichen Herausforderungen. Während in vielen ländlichen Räumen der demographische Wandel und der Wegzug von jungen Leuten erhebliche Folgen für die örtliche Infrastruktur hat, kämpfen die Ballungsräume mit Wohnraumknappheit und dem drohenden Verkehrskollaps.
Diesem Umstand müssen auch die bayerischen Fördertöpfe und die Raumordnungsplanung endlich Rechnung tragen. Ein einheitliches Regelwerk für beide Räume wird den Herausforderungen nicht gerecht. Diese Herausforderungen stellen auch eigene Ansprüche an das Handeln kommunaler Akteure. Wir setzen uns deshalb u.a. für eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur und die Bereitstellung von Mobilität ein. Dazu gehören ein leistungsfähiger ÖPNV, aber eben auch neue Mobilitätsansätze. Ziel muss es sein, Mobilität auch in den ländlichen Räumen zu ermöglichen und gleichzeitig Ballungsräume und ländliche Räume zu verbinden.
Zur Stärkung des individuellen und öffentlichen Personennahverkehrs im ländlichen Raum fordern wir weiterhin, die Taktverdichtung und Ausweitung der Kapazititäten des ÖPNV den Ausbau, wo es sinnvoll ist, die materielle, finanzielle und rechtliche Förderung von Bürgerbusvereinen sowie die Implementierung bedarfsorientierter ÖPNV-System wie Baxi.
Die FDP will es gerade jungen Familien ermöglichen, Wohneigentum zu bilden. Um die Wohnraumknappheit und die steigenden Mieten in den Metropolregionen und Ballungsräumen zu entschärfen, müssen wir mehr nachverdichten und eine Deregulierung beim Wohnungsbau und Mietrecht vorantreiben. Die Kommunen müssen die bauleitplanerischen Voraussetzungen schaffen zu denen die proaktive Ausweisung von Bauland gehören. Im Umgang mit Bauwerbern ist der Servicecharakter der Kommune – etwa über unbürokratische Gesprächsangebote – herauszustellen.
10. Wir verbessern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Kreisangehörige Städte und Gemeinden haben die freiwillige Aufgabe, kreisfreie Städte und Landkreise die Pflicht, durch eine engagierte Sozialpolitik den ihnen anvertrauten Menschen ein würdevolles Leben und eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Dies erfordert eine Konzentration auf das Wesentliche, um helfen zu können, wo die Betroffenen dazu selbst nicht in der Lage sind. Dazu gehört auch die Überprüfung der Zielgenauigkeit aller Sozialleistungen. Die Teilhabe von bedürftigen Menschen am kulturellen und gesellschaftlichen Leben muss z.B. durch die Einführung eines Sozialpasses deutlich verbessert werden.
Für uns ist es selbstverständlich, dass Jugendliche ihre Anliegen über ein Jugendparlament auf kommunaler Ebene einbringen können.
Vereine sind ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in unseren Gemeinden. Die Kommunen müssen die Rahmenbedingungen schaffen, unter denen sie sich möglichst frei und unabhängig weiterentwickeln können. Bestehendes Ehrenamt ist zu fördern. Hierzu wollen wir Initiativen zur Gründung von sogenannten „Ehrenamtsbörsen“ unterstützen, die Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich bei einer Organisation, bei der Gemeinde oder im Landratsamt über Mitmach-Möglichkeiten zu informieren.
In der Auseinandersetzung mit Kultur und Kunst beschäftigen sich die Menschen mit ihren Wurzeln und Werten, genauso wie mit den Werten anderer Menschen. Kultur und Kunst bereiten damit den Raum für Toleranz, Lebensqualität und bürgerschaftliche Gemeinsamkeit, da sie die Begegnung und den Austausch mit anderen Menschen und anderen Kulturen fördern.
Liberale kommunale Kulturpolitik will diese Auseinandersetzung aktiv unterstützen und bereits junge Menschen in KitTas und Schulen den Zugang zu musischer und kultureller Bildung ermöglichen, die Vielfalt der Kunstinitiativen durch unbürokratische Unterstützung sichern und niederschwellige Zugangsmöglichkeiten zu Kunst und Kultur in den Theatern und Museen, bei Konzerten, Festivals und Initiativen schaffen.
Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und kommunalpolitischem Engagement deutlich verbessern. Hierzu müssen die Kommunen ihren Mandatsträgern ermöglichen, sich bis zu sechs Monate nach der Geburt ihrer Kinder von der Teilnahme an Gremiensitzungen befreien zu lassen oder in dieser Phase ihr Kind in die Sitzungen mitzunehmen, soweit der Sitzungsablauf hierdurch nicht empfindlich gestört wird.
Während Sitzungszeiten soll auch für ältere Kinder eine Betreuung angeboten oder Kinderbetreuungskosten erstattet werden. Kosten, die pflegenden Angehörigen entstehen, weil sie während ihrer Ausübung eines politischen Mandats Unterstützung benötigen sind ebenfalls zu erstatten.