Zweistufiges Verfahren zur Lösung des Organmangels bei Transplantationen
61. Ordentlicher Landesparteitag
25./26.09.2010 in Kulmbach
Beschluss zu A 9
Verweisung des Antrages an den Landesvorstand
Behandlung und Beschluss in der Landesvorstandssitzung am 19.11.2010
Zweistufiges Verfahren zur Lösung des Organmangels bei Transplantationen
Die Abgeordneten in Bund und Land werden gebeten sich einzusetzen für die Verbesserung der
Infrastruktur in den Kliniken zur effektiven Entnahme von Spenderorganen und eine intensivere
Aufklärungsarbeit der Bevölkerung über Organtransplantationen. In diesen ersten Schritt werden
jedes Jahr die Erfolge evaluiert: Veränderung der Spenderquote, Quote der bez. einer Entnahme
befähigten, rückmeldenden Krankenhäuser, Zahl der Spenderausweise, Qualitätsnachweise der
rückmeldenden Krankenhäuser.