DüngeVO und EU-Nitratrichtlinie: Fairer Wettbewerb in Europa
Aus unserer Sicht muss bei der Ausweisung der roten Gebiete der Düngeverordnung (DüngeVO) das Verursacherprinzip anerkannt werden. Konkret fordern wir, das vorhandene Messstellennetz auszuweiten, qualitativ zu bewerten und so weitere potenzielle Emittenten zu ermitteln. Die Düngemittelverordnung soll außerdem regelmäßig evaluiert und nach wissenschaftlichen Kriterien abgewogen aktualisiert werden. Das Verursacherprinzip ist durch Vorgaben der EU aktuell ausgesetzt. So werden auch Landwirte und Landwirtinnen in der Bewirtschaftung eingeschränkt, die überhaupt keine Nitrateinträge zu verantworten haben. Das gilt für Ökolandbau ebenso wie für konventionellen. Andere große Nitratemittenten wie Siedlungen werden überhaupt nicht einbezogen. Daher muss es das Ziel sein, eine aussagekräftige Datengrundlage zu erstellen und anzuwenden.