Duin: Rückzahlungspflicht für Soforthilfe Corona aussetzen

Die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag setzt sich gemeinsam mit dem Verband „Der Mittelstand.BVMW“ in Bayern dafür ein, die Rückzahlungspflicht der Soforthilfe Corona vorübergehend auszusetzen. Dies muss gelten, bis die nun auch in Bayern dagegen laufenden Verfahren abgeschlossen sind und Rechtsklarheit besteht. Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag hat die FDP zur 147. Plenarsitzung eingereicht.

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Albert Duin, Sprecher für Wirtschaft, Energie und Tourismus der FDP im Bayerischen Landtag.

Zahlreiche bayerische Unternehmen wurden dieses Jahr vom bayerischen Wirtschaftsministerium aufgefordert, Teile ihrer während der Corona-Pandemie erhaltenen Finanzhilfen zurückzuzahlen. Die meisten von ihnen hatten diese in gutem Glauben beantragt und verplant, stehen nun aber teils unvorbereitet vor riesigen Rückzahlungsforderungen. 

Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Albert Duin erläutert: „Die Rückforderungen treffen viele bayerische Unternehmen hart. Vor allem Firmen, die schon unter der Pandemie schwer gelitten haben, geraten jetzt möglicherweise erneut in Schieflage. Bei Ihnen wurde von Anfang an der Eindruck erweckt, dass die Hilfen nicht zurückzuzahlen seien: Noch im Februar 2021 hatte das Bayerische Wirtschaftsministerium vermeldet, dass es kein allgemeines Rückmeldeverfahren geben werde. Hubert Aiwanger, der angeblich alles für die Mittelständler tut, hat die Prüfung dann aber selbst veranlasst, nur um anschließend wieder dem Bund die Schuld dafür in die Schuhe zu schieben. Es ist inakzeptabel, dass die bayerische Wirtschaft für politische Spielchen herhalten muss.“

In Nordrhein-Westfalen hatten mehrere Unternehmen daher gegen das ähnlich gelagerte Rückzahlungsverfahren zur NRW-Soforthilfe geklagt und bereits in zwei Instanzen Recht bekommen, wodurch dieses nun neu aufgesetzt werden muss. Daher fordert die FDP-Landtagsfraktion nun, gemeinsam mit dem Verband Der „Mittelstand.BVMW in Bayern“, die Rückzahlungspflicht auch im Freistaat vorerst auszusetzen: „Natürlich ist es wichtig, dass Missbrauch bei der Verwendung von Fördermitteln verhindert wird. Dennoch sollte die bayerische Staatsregierung eine gerechte Lösung für alle Beteiligten finden. Bis die Verfahren abgeschlossen sind, und die Gerichte geklärt haben, ob die Staatsregierung vielleicht rechtswidrig handelt, muss die Rückzahlungspflicht ausgesetzt werden“, so Duin.

Unterstützt wird er dabei von Achim von Michel, Sprecher des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) in Bayern: „Inzwischen ist die erste Klage eines Mittelständlers sowohl zum Online-Verfahren als auch zu den Rückzahlungsforderungen beim Verwaltungsgericht München anhängig. Das gesamte Verfahren sollte deshalb vollständig ausgesetzt werden, bis Rechtssicherheit herrscht. So lange sollte man auch nichts zurückzahlen, sondern weiter abwarten“, meint er.