Erbschaftssteuer grundlegend reformieren
Wir fordern eine grundlegende Reform der Erbschaftssteuer. Wie die Entscheidung des Verfassungsgerichts gezeigt hat, spiegelt das Verfahren der Erbschafts- und Schenkungssteuer die Wirklichkeit im Immobilienbereich nicht mehr wider. Deshalb ist eine Regionalisierung der zukunftsträchtige Weg, auf dem die Bundesländer landesweit oder auch regional eigenständig agieren und im weitestgehenden Fall die Erbschaftssteuer auch auf Null setzen können. Da die Zahlungen aus der Erbschaftssteuer ausschließlich den Ländern zufallen, müssen Änderungsinitiativen ebenfalls von den Ländern ausgehen. Deshalb fordern wir eine entsprechende Initiative Bayerns im Bundesrat. Bis zur Umsetzung einer solchen Lösung sollten die Freibeträge um 25 Prozent erhöht oder mittels eines geeigneten Index an die Wertentwicklung von Immobilien gekoppelt werden.