FDP begrüßt EU-Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) erteilt der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung eine klare Absage. Und reagiert unterkühlt auf wiederkehrende Versuche der Mitgliedstaaten, diese über die Hintertür einzuführen.

Sie ist seit Jahren umstritten und Gegenstand zahlreicher Klagen und Verfassungsbeschwerden: Die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten – vulgo: Vorratsdatenspeicherung. Bereits in der Vergangenheit hat der EuGH mehrfach klargestellt, dass nationale Regelungen zu einer anlasslosen und flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung nicht mit europäischen Grundrechten vereinbar seien. Mit mäßigem Erfolg. Union und SPD sahen bisher keinen Anlass, eine verfassungskonforme Gesetzesgrundlage auf den Weg zu bringen. Aktuell ist die Vorratsdatenspeicherung lediglich „ausgesetzt“.
Aus liberaler Sicht umso erfreulicher ist deshalb das abermalige Signal vom Europäischen Gerichtshof. „Dass der Generalanwalt die deutsche Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit europäischen Grundrechten hält, ist gut für die Bürgerrechte“, so der Rechtspolitiker der Freien Demokraten und Präsidiumsbeisitzer der FDP Bayern, Stephan Thomae, in einer ersten Reaktion. Diese sei ein „massiver und unverhältnismäßiger Eingriff“ in die Grundrechte der Menschen, woran auch eine zeitliche Begrenzung nichts ändere.
Auch wenn die Beurteilung von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona nicht bindend ist, fügt sie sich nahtlos in vergangene Entscheidungen des EuGH ein – und fällt durchaus wirsch aus: Es sei aufgrund der bislang erfolgten EU-Rechtsprechung eigentlich erwartbar gewesen, dass der „Debatte damit ein Ende gesetzt wurde“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichtshofs. Für Fraktions-Vize Thomae ist klar: „Es ist an der Zeit, sich endlich von der Vorratsdatenspeicherung zu verabschieden. Man kann die geschäftsführende Bundesregierung nur eindringlich davor warnen, bei den laufenden Gesprächen auf EU-Ebene aktiv zu werden und damit den Versuch zu unternehmen, die künftige Bundesregierung hieran zu binden.“