FDP fordert mehr Tempo und Verbindlichkeit bei der Digitalisierung

Ob in der Verwaltung, in der Kommunikation mit dem Bürger, dem Datenschutz oder dem Schutz vor Cyberangriffen: Bayern hat einen enormen Nachholbedarf im Bereich Digitalisierung. Zwar hat die bayerische Staatsregierung einen Entwurf für ein neues Digitalgesetz vorgelegt. Doch dieses ist nach Einschätzung der FDP-Landtagsfraktion viel zu unverbindlich und ändert für den Bürger so gut wie nichts – es ist fast ausschließlich auf den Bereich Verwaltung zugeschnitten. Um die digitale Transformation im Freistaat für alle Lebensbereiche anzutreiben, machen sich die Liberalen für mehr Expertise und mehr und verbindliche Rechte für den Bürger stark.

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Der digitalpolitische Sprecher der bayerischen FDP-Landtagsfraktion und Haushaltspolitiker Dr. Helmut Kaltenhauser

Mit den Fraktionen von SPD und Grünen hat die Landtags-FDP per Minderheitenvotum eine Expertenanhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung durchgesetzt. In der Sitzung im Bayerischen Landtag teilten nahezu alle Experten die Forderung der demokratischen Oppositionsparteien, dass der Gesetzentwurf von Grund auf überarbeitet gehöre.

„Ministerin Judith Gerlach täte gut daran, unsere Vorschläge und die der Experten zu berücksichtigen und Bayern endlich ein Digitalgesetz vorzulegen, was seinen Namen auch verdient“, betont der digitalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Helmut Kaltenhauser. Mehr als drei Jahre habe das 2018 gegründete Digitalministerium für den Entwurf gebraucht. „Und herausgekommen ist ein lückenhafter Gesetzentwurf, der die Tinte auf dem Papier nicht wert ist. Zahlreiche Änderungsanträge von uns haben wir schon eingereicht, weitere sind in Vorbereitung“, so Kaltenhauser.

Manche Themen fehlen völlig im Gesetzentwurf. Bildung ist – den Angaben zufolge auf Wunsch des Kultusministeriums – überhaupt nicht erwähnt. Bei Open Data wird wiederholt auf ein noch kommendes Gesetz verwiesen, bei Datenschutz und Cyberkriminalität auf bestehende Einrichtungen. „Die Unverbindlichkeit ist wohl in der Angst begründet, aus Konnexitätsgründen durch die Kommunen in finanzielle Haftung genommen zu werden“, so Kaltenhauser.