FDP-Landtagfraktion fordert Wahlrechtsreform – Muthmann: Für mehr Gerechtigkeit und einen schlanken Landtag
Der Bayerische Landtag umfasst derzeit 205 Abgeordnete – 25 mehr, als es die Bayerische Verfassung eigentlich vorsieht. Nach einer Berechnung der FDP-Landtagsfraktion droht ohne ein neues Wahlsystem bei einem Zweitstimmenergebnis der Parteien wie bei der Bundestagswahl 2021 ein übergroßer Landtag mit mehr als 230 Sitzen. Die FDP-Fraktion fordert daher noch in dieser Legislaturperiode eine Wahlrechtsreform. „Wenn wir nicht handeln, droht eine dauerhafte Kollision mit unserer Verfassung“, warnte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Alexander Muthmann vor einem XXL-Landtag.
Der Bayerische Landtag umfasst derzeit 205 Abgeordnete – 25 mehr, als es die Bayerische Verfassung eigentlich vorsieht. Nach einer Berechnung der FDP-Landtagsfraktion droht ohne ein neues Wahlsystem bei einem Zweitstimmenergebnis der Parteien wie bei der Bundestagswahl 2021 ein übergroßer Landtag mit mehr als 230 Sitzen. Die FDP-Fraktion fordert daher noch in dieser Legislaturperiode eine Wahlrechtsreform. „Wenn wir nicht handeln, droht eine dauerhafte Kollision mit unserer Verfassung“, warnte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Alexander Muthmann vor einem XXL-Landtag.
Ein aufgeblähter Landtag gehe nicht nur zulasten der Arbeitsfähigkeit des Parlaments, sondern auch auf Kosten der Steuerzahler im Freistaat, betonte Alexander Muthmann auf einer Pressekonferenz. „Mehr Abgeordnete bedeuten auch Mehrkosten. Wir müssen daher das Wahlgesetz zügig zukunftsfest umbauen und die Zahl der Sitze wirksam beschränken“, so der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.
Für die Wahlrechtsreform haben die Landtagsliberalen mehrere Vorschläge erarbeitet. Unter anderem wird die Staatsregierung dazu aufgefordert, eine Stimmkreisreform zu initiieren. Die Zahl der Stimmkreise soll demnach derart reduziert werden, dass die verfassungsrechtlich vorgegebene Zahl der Sitze im Parlament von 180 nicht oder nur unerheblich überschritten wird. Die reduzierte Zahl soll auf Bayern so verteilt werden, dass die Größe der Stimmkreise möglichst überall gleich ist. Ein weiteres Problem ist die unterschiedliche Größe der Stimmkreise. Die Folge: Die Stimmen der Wähler haben unterschiedlich viel Gewicht; Listenkandidaten aus kleinen Stimmkreisen werden gegenüber den Listenkandidaten aus großen Stimmkreisen benachteiligt.
„Leider macht die Staatsregierung nur das Allernotwendigste“
„Mit einer umfassenden Stimmkreisreform lässt sich diese systematische Ungerechtigkeit beheben“, betonte Muthmann. Eigentlich habe die bayerische Staatsregierung die rechtliche Handhabe, dies zu korrigieren. Schließlich sehe das Bayerische Wahlgesetz vor, dass ab einer Abweichung von 15 Prozent gehandelt werden soll und ab einer Abweichung von 25 Prozent gehandelt werden muss. „Leider macht die Staatsregierung nur das Allernotwendigste“, so Muthmann.
Bei den Berechnungen der unterschiedlichen Szenarien für die Größe des Bayerischen Landtags wurde die Landtags-FDP von Friedrich Pukelsheimberaten, der auch an der Pressekonferenz teilnahm. Der Stochastik-Professor vom Institut für Mathematik der Universität Augsburg ist bekannt für seine Analysen von Wahlrechtssystemen. Unter anderem entwickelte er das Neue Zürcher Zuteilungsverfahren, das in der Schweiz umgangssprachlich als doppelter Pukelsheim bekannt ist.