Grenzschutz ist Bundessache
Wir fordern die Abschaffung der „Bayerischen Grenzpolizei“. Diese verfügt ohnehin über keine grenzpolizeilichen Befugnisse, wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof klargestellt hat: Sie darf beispielsweise niemanden an der Grenze zurückweisen. Für den Grenzschutz ist in Deutschland allein die Bundespolizei zuständig. Die Dienststellen der sogenannten „Bayerischen Grenzpolizei“ sollen wie zuvor als Fahndungsdienststellen (Polizeiinspektion Fahndung) geführt werden. Unser Ziel bleibt es, die EU-Außengrenzen so effektiv zu schützen, dass dauerhafte Grenzkontrollen innerhalb der EU wieder überflüssig werden.