Spitzer: Gemeinsam stärken wir das Kindeswohl
Gemeinsam mit CSU und Freien Wählern hat die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, der Kinder künftig besser vor Gewalt schützen soll. Durch ihn können sich Ärzte bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung künftig besser untereinander austauschen und so Missbrauch verhindern.
Ärzte dürfen künftig beim Verdacht auf sexualisierte, physische oder psychische Gewalt gegen Minderjährige dies im Austausch mit Kollegen offenlegen und Maßnahmen zum Schutz des Kindes gemeinsam abstimmen. Konkret soll dafür das Gesundheitsdienstgesetz (GDG) entsprechend geändert und ergänzt werden. Bisher war dieser Ärzteaustausch aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht ohne die Einwilligung der Eltern – die gegebenenfalls die Täter sind – unzulässig und laut Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt. Unberührt davon bleibt die Meldepflicht des Arztes gegenüber dem Jugendamt.
Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP im Bayerischen Landtag Dominik Spitzer: „Kinder sind unsere Zukunft und unser höchstes Gut. Deshalb müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun, um ihr Wohlergehen zu schützen. Der Austausch der Ärztinnen und Ärzte untereinander kann von unschätzbarem Wert sein, um Verdachtsmomente auf Kindeswohlgefährdung zu untermauern oder differenzialdiagnostische Ursachen aufzuzeigen. Ich hoffe, dass unsere Gesetzesänderung den Ärztinnen und Ärzten mehr Sicherheit geben wird –insbesondere bei schwierigen Entscheidungen, die das Wohlbefinden von Kindern betreffen, beispielsweise Misshandlung oder Vernachlässigung.“