Weisungsrecht des Justizministers abschaffen

Wir fordern die Abschaffung des Weisungsrechts des Justizministers gegenüber den Staatsanwaltschaften. Aktuell haben die Justizminister der Länder dieses Recht – auch im Einzelfall. Selbstverständlich muss sich in einem demokratischen Rechtsstaat jedes staatliche Handeln durch eine Legitimationskette auf eine demokratische Entscheidung berufen können. Das muss aber nicht eine Weisung im Einzelfall erfassen. Bayern soll daher eine Bundesratsinitiative zur Veränderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Abschaffung des Weisungsrechts im Einzelfall starten. Unsere Staatsanwaltschaften müssen weisungsfrei und unabhängig von externer Einflussnahme arbeiten können. Die Einmischung der politischen Ebene in einen einzelnen Fall ist dabei ein Hindernis. Mit der Abschaffung des Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften würde auch den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs Rechnung getragen, vor allem bei der Vollstreckung Europäischer Haftbefehle.

Forderungen